Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die Stellungnahmen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, LWL Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, der Amprion GmbH und der Deutschen Telekom AG werden zur Kenntnis genommen und für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren an den Kreis Coesfeld weitergeleitet.

2.    Der Anregung der Gemeinde Laer wird durch das Plankonzept bereits gefolgt. Das Bodendenkmal ist nachrichtlich dargestellt und die Fläche 1.2 (Riesauer Berg) soll nicht als Konzentrationszone dargestellt werden.

3.    Die Stellungnahme des Kreises Steinfurt wird zur Kenntnis genommen. Nach den vorliegenden Untersuchungen gibt es artenschutzrechtliches Konfliktpotential in den Konzentrationszonen Riesauer Berg, Kentrup und Steinfurter Aa, welche, wie in der Stellungnahme des Kreises Coesfeld ausgeführt, mit der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen grundsätzlich lösbar sind. Diese Maßnahmen sind konkret in der Genehmigungsplanung zu nennen. Die genannten Hinweise sollen durch Abstimmung der Maßnahmen auf Genehmigungsebene zwischen den Landschaftsbehörden Berücksichtigung finden.

4.    Die Ausführungen des Kreises Coesfeld zur Vollzugsfähigkeit der Planung werden zur Kenntnis genommen. Eine detaillierte Planung der in den Zonen 1 bis 3 absehbaren erheblichen artenschutzfachlichen Maßnahmen wird auf das Genehmigungsverfahren verlagert.

5.    Den Bedenken des Einwenders 7 bzgl. der Abgrenzung der südlichen Teilfläche Osthellermark wird dahingehend begegnet, dass die Darstellung nunmehr exakt der des Regionalplanes entspricht.

6.    Die Bedenken der Anlieger (Einwender 1-5 und 7) werden zurückgewiesen. Den Anregungen wird entsprechend der Abwägungstabelle nicht gefolgt (u.a. Erhöhung des Vorsorgeabstandes und keine Darstellung von Konzentrationszonen).

7.    Der Anregung (Einwender 6) der Bürgerwind Steinfurter Aa GmbH & Co. KG, die Vorsorgeabstände zu verringern, wird nicht gefolgt.

8.    Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt.

9.    Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen.


Herr Wiesmann, Herr Schulze Temming und Herr Lütke Enking erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Flüchter übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungsvorsitz.

 

Den anwesenden Mitgliedern des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses wird einstimmig Rederecht eingeräumt.

 

Frau Weil von der wwk-Umweltplanung, Warendorf, geht im Rahmen einer Power-Point-Präsentation auf die eingegangenen Stellungnahmen ein und stellt den geänderten Planentwurf vor (siehe Anlage 1 im Ratsinformationssystem).

 

Herr Wieland fragt nach wie man verhindern könne, dass 150 m hohe Anlagen mit Bestandsschutz und einem Abstand von 300 m zur Wohnbebauung ausgetauscht werden gegen z. B. 200 m hohe Anlagen.

 

Frau Weil teilt mit, dass nicht mehr die Möglichkeit bestehe, eine Höhenbegrenzung festzuschreiben, das sei gerichtlich entschieden. Die heute vorhandenen Anlagen hätten Bestandsschutz. Sie wage zu bezweifeln, dass an diesen Standorten eine 200 m hohe Anlage möglich wäre. Diese wäre nur möglich, wenn sie alle gesetzlichen Vorgaben, z. B. hinsichtlich TA-Lärm, optisch bedrängende Wirkung etc. einhalte.

 

Herr Wieland fragt nach, ob diesbezüglich nicht eine Selbstverpflichtung der Investoren hilfreich wäre.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass die beantragten Anlagen am Riesauer Berg und Steinfurter Aa einen 3-fachen Abstand einhalten würden. Mehr als bitten könne man nicht, die Investoren könnten hierzu nicht gezwungen werden. Eine Selbstverpflichtung lehnten sie ab, mit der Begründung, dass sie dann erpressbar würden.

 

Herr Knüwer gibt für die FDP folgende Stellungnahme ab:

„Die FDP bittet bei der erneuten Offenlage des Flächennutzungsplanes den Ermessensspielraum der Stadt Billerbeck in Bezug auf den Anwohnerschutz deutlich größere Abstände zwischen Windenergieanlagen (WEA) und Wohngebäuden auszuweisen.

Den vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes lehnen wir aus folgenden Gründen ab:

1.    Die Anlagenbetreiber haben einem 3-fachen Abstand zwischen WEA und Wohngebäuden anders als in anderen Nachbargemeinden nicht zugestimmt. Daher ist es in der Hand der Stadt Billerbeck, diesen Schutzabstand zwischen WEA und den Wohnhäusern in der Bauleitplanung durchzusetzen. Die Gerichte haben den Kommunen diesen Ermessenspielraum eingeräumt.

 

2.    Ein FNP ist ein in die Zukunft gerichtetes Planungsinstrument einer Gemeinde. Die Stadt Billerbeck geht bei der Ermittlung der Außengrenzen von Windeignungsfeldern weiterhin von einer WEA-Höhe von 150 m aus. Das ist realitätsfremd. Anlagen in dieser Höhe werden an keiner Stelle mehr geplant. Die vorliegenden Planungen für Billerbeck und in den Nachbargemeinden sehen Anlagenhöhen von 180 bis 210 m vor. Daher ist der hier gewählte Schutzabstand von 450 m viel zu gering bemessen. In 10 Jahren werden, wenn die Technik wie in den vergangenen Jahren weiter so voranschreitet, vermutlich WEA in einer Höhe von 250 m in den gleichen Konzentrationszonen gebaut.

 

3.    Ein einzig wirksames Planungsinstrument einer Gemeinde ist die Bauleitplanung mit dem FNP und dem Bebauungsplan. Nur hier kann eine Gemeinde wirklich etwas durchsetzen. In diesem FNP-Verfahren verweigert sich die Stadt Billerbeck Entscheidungen zu Gunsten der Anwohner selbst zu treffen. Sie schiebt diese Entscheidungen der Baugenehmigungsbehörde zu. Wie das Ergebnis dann ausfällt, haben wir bei diversen Großstallbauten in der Vergangenheit gesehen. Dort hat die Stadt so gut wie keine Einwirkungsmöglichkeit mehr. Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens wird einfach durch die Baubehörde ersetzt.“

 

Frau Weil bestätigt, dass der Flächennutzungsplan das Instrument sei, mit dem die Stadt steuern könne. Eine räumliche Steuerung sei aber nur möglich, wenn der Windkraft in substanzieller Weise Raum gegeben werde. Bekanntlich sei die Möglichkeit zur Ausweisung von Konzentrationszonen durch den hohen Anteil von Streusiedlungen im Außenbereich von vornherein eingeschränkt. Wenn die Abstände noch deutlich vergrößert werden, dann bestehe die Gefahr, dass nicht genug Flächen für Konzentrationszonen übrig blieben und der Windkraft nicht ausreichend substanzieller Raum zur Verfügung gestellt werde. Das habe zur Folge, dass eine räumliche Steuerung nicht möglich wäre und damit Windkraftanlagen überall im Stadtgebiet entstehen könnten.

 

Herr Knüwer entgegnet, dass dies doch im Widerspruch zu der Aussage stehe, dass am Riesauer Berg und Steinfurter Aa ein 3-facher Abstand eingehalten werde und dort seien ja 180 m bis 210 m hohe Anlagen beantragt worden.

 

Frau Weil weist darauf hin, dass diese Anlagen innerhalb der Konzentrationszone errichtet werden. Es liege im  Ermessen des Investors, ob er eine kleine oder große Anlage dort baue, wenn sie genehmigungsfähig ist.

 

Die Überlegung von Herrn Fliß, die Konzentrationszonen in Relation zur Anlagenhöhe zu setzen, wird nicht als praktikabel angesehen, weil sich dann unterschiedliche Flächen ergeben würden.

 

Herr Peter-Dosch erklärt, dass die Grünen das Ziel unterstützen, der Windkraft substanziellen Raum zu geben und sie zu steuern. Allerdings gebe es zwei Wermutstropfen, die die Grünen dazu veranlassten, sich bei der Stimmabgabe zu enthalten, nämlich Hamern und Kentrup. Die Gründe seien bereits ausreichend dargelegt, deshalb wolle er sie an dieser Stelle nicht wiederholen.

 

Für die Grünen stünde der Flächennutzungsplan auf tönernen Füßen wegen der unterschiedlichen Vorgehensweise beim Artenschutz und Denkmalschutz, so Herr Flüchter. Beim Artenschutz würden Probleme festgestellt und diese auf die nachgeordneten Ebenen verlagert. Beim Denkmalschutz hätte man das genauso tun können. Aber hier habe die schützenswerte Stadtsilhouette zum sofortigen Ausschluss geführt.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass der LWL eine Simulation gefordert habe, die schließlich zu der Bewertung geführt habe, in Hamern keine Konzentrationszone auszuweisen. Der eigentliche Grund für die Steuerung der Windkraftanlagen in Billerbeck sei doch, dass die einzigartige Stadtsilhouette geschützt wird. Diese Einmaligkeit könne man nicht zunichte machen. Das sei der entscheidende Belang in diesem Bereich.

 

Herr  Fliß macht deutlich, dass hier schon sehr oft über die Flächennutzungsplanänderung diskutiert worden sei. Die SPD hätte sich das mit den Höhenbegrenzungen auch anders gewünscht, aber um das Ganze endlich planungsrechtlich auf einen soliden Weg zu bringen, stimmten sie der erneuten Offenlegung zu.

Im Übrigen sei er doch über die angekündigte Stimmenthaltung der Grünen verwundert, da sie sich doch den Artenschutz und den Denkmalschutz auf die Fahnen  schrieben.

 

Herr Walbaum führt aus, dass er die Bedenken der Anwohner z. B. bzgl. der Abstände, Schallemissionen und Schattenwurf nachvollziehen könne. Über das Thema werde schon lange geredet. In der Zwischenzeit habe sich die Technik geändert. Ab 01.01.2017 gebe es für die Genehmigung der Anlagen sog. Bieterverfahren. Die neuesten Anlagen seien 180 m – 200 m hoch. Die Berechnungen im Flächennutzungsplan basierten dagegen auf 150 m hohe Anlagen. Das werde nur zu heilen sein, wenn im Genehmigungsverfahren die Höhe der beantragten Anlage deutlich werde und dann die Belange der Anlieger berücksichtigt werden, wobei der Schattenwurf der höheren Anlagen nicht verhindert werden könne.

Sie würden jede Anlage kritisch begleiten, die gebaut werden soll.

 

Herr Knüwer kritisiert, dass die Baugenehmigungsbehörde die Einhaltung der Vorgaben bei den bestehenden Anlagen nicht überprüft.

 

Letztendlich müsse man feststellen, so Herr Brockamp, dass regenerative Energien gefordert seien. Windkraftanlagen seien problematisch. Insofern sei es doch besser, wenn diese in Konzentrationszonen errichtet werden und nicht über das ganze Stadtgebiet verteilt entstehen können.

 

Herr Heymanns stellt den Antrag auf Abstimmung.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen

 

 

Herr Flüchter übergibt den Sitzungsvorsitz wieder an Herrn Wiesmann.