Beschluss:

1.    Die Stellungnahmen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, LWL Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, der Amprion GmbH und der Deutschen Telekom AG werden zur Kenntnis genommen und für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren an den Kreis Coesfeld weitergeleitet.

2.    Der Anregung der Gemeinde Laer wird durch das Plankonzept bereits gefolgt. Das Bodendenkmal ist nachrichtlich dargestellt und die Fläche 1.2 (Riesauer Berg) soll nicht als Konzentrationszone dargestellt werden.

3.    Die Stellungnahme des Kreises Steinfurt wird zur Kenntnis genommen. Nach den vorliegenden Untersuchungen gibt es artenschutzrechtliches Konfliktpotential in den Konzentrationszonen Riesauer Berg, Kentrup und Steinfurter Aa, welche, wie in der Stellungnahme des Kreises Coesfeld ausgeführt, mit der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen grundsätzlich lösbar sind. Diese Maßnahmen sind konkret in der Genehmigungsplanung zu nennen. Die genannten Hinweise sollen durch Abstimmung der Maßnahmen auf Genehmigungsebene zwischen den Landschaftsbehörden Berücksichtigung finden.

4.    Die Ausführungen des Kreises Coesfeld zur Vollzugsfähigkeit der Planung werden zur Kenntnis genommen. Eine detaillierte Planung der in den Zonen 1 bis 3 absehbaren erheblichen artenschutzfachlichen Maßnahmen wird auf das Genehmigungsverfahren verlagert.

5.    Den Bedenken des Einwenders 7 bzgl. der Abgrenzung der südlichen Teilfläche Osthellermark wird dahingehend begegnet, dass die Darstellung nunmehr exakt der des Regionalplanes entspricht.

6.    Die Bedenken der Anlieger (Einwender 1-5 und 7) werden zurückgewiesen. Den Anregungen wird entsprechend der Abwägungstabelle nicht gefolgt (u.a. Erhöhung des Vorsorgeabstandes und keine Darstellung von Konzentrationszonen).

7.    Der Anregung (Einwender 6) der Bürgerwind Steinfurter Aa GmbH & Co. KG, die Vorsorgeabstände zu verringern, wird nicht gefolgt.

8.    Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt.

9.    Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen.


Herr Kösters erklärt sich für befangen und übergibt den Sitzungsvorsitz an die 2. stellv. Bürgermeisterin Frau Bosse.

Des Weiteren erklären sich Herr Ahlers, Herr Schulze Temming, Herr Schulze Thier, Frau Schulze Wierling, Herr Wiesmann, Frau Rawe und Herr Schlieker für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Wieland merkt an, dass er die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen grundsätzlich befürworte. Leider sei aber nicht geregelt worden, dass bei einem Austausch der Windkraftanlagen die Höhe der bisherigen Anlage nicht überschritten werden dürfe.


Stimmabgabe: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen