Sitzung: 02.03.2017 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1210/2017
Beschluss:
1.
Die
Hinweise vom Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Bundeswehr werden zur
Kenntnis genommen.
2.
Die
Anregung der DB Service Immobilien GmbH wird im Rahmen der
Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.
3.
Die
Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.
4.
Die 42.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck nebst Begründung mit
den Anhängen (Umweltbericht und Verträglichkeitsanalyse) wird unter Abwägung
aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander beschlossen.
5.
Die
Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde
einzuholen.
6.
Die
Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
7.
Gemäß §
8 Abs. 3 BauGB wurde der Bebauungsplan „Lebensmitteldiscounter Darfelder
Straße” parallel mit der Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Nach Genehmigung
dieser 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan aus ihm
entwickelt sein.
8.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW den Bebauungsplan „Lebensmitteldiscounter Darfelder Straße” unter
Abwägung aller öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander als
Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen
(Umweltbericht, Verträglichkeitsanalyse und Schalltechnischer Bericht).
9.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung
ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplanes „Lebensmitteldiscounter Darfelder
Straße” beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Herr Tauber verdeutlicht noch einmal, dass es der SPD-Fraktion ein zentrales Anliegen war, den Standort Darfelder Straße für Aldi zu sichern, wobei man es leider nicht in der Hand habe, dass dort ein Bäcker und Metzger erhalten bleiben.
Stimmabgabe: einstimmig