Beschluss:

1.  Die Hinweise vom Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.

2.  Die Anregung der DB Service Immobilien GmbH wird im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.

3.  Die Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.

4.  Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck nebst Begründung mit den Anhängen (Umweltbericht und Verträglichkeitsanalyse) wird unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander beschlossen.

5.  Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

6.  Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

7.  Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde der Bebauungsplan „Lebensmitteldiscounter Darfelder Straße” parallel mit der Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Nach Genehmigung dieser 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan aus ihm entwickelt sein.

8.  Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW den Bebauungsplan „Lebensmitteldiscounter Darfelder Straße” unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen (Umweltbericht, Verträglichkeitsanalyse und Schalltechnischer Bericht).

9.  Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplanes „Lebensmitteldiscounter Darfelder Straße” beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Herr Tauber verdeutlicht noch einmal, dass es der SPD-Fraktion ein zentrales Anliegen war, den Standort  Darfelder Straße für Aldi zu sichern, wobei man es leider nicht in der Hand habe, dass dort ein Bäcker und Metzger erhalten bleiben.


Stimmabgabe: einstimmig