Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird nicht gefolgt.

2.     Den Anregungen der LWL-Denkmalpflege- wird teilweise gefolgt.

3.     Die Stellungnahmen der LWL-Archäologie-, der Thyssengas, der Bundeswehr und der Telekom werden zur Kenntnis genommen.

4.     Der Anregung, das Grundstück der heutigen Feuerwehr in das Gebiet I zu nehmen, wird gefolgt und dahingehend erweitert, dass der Bereich beidseitig der Straße komplett in das Gebiet I aufgenommen wird.

5.     Die Änderungsvorschläge zur Ausführung von Carports und Werbeanlagen werden aufgenommen.

6.     Es wird beschlossen, den Geltungsbereich für die Satzung nach § 89 Abs. 1 BauO NRW zu ändern. Der Geltungsbereich wird im Osten durch Herausnahme der Park- und Verkehrsanlagen südlich und östlich des Rathauses und einem Gebäudeteil des Gebäudes Kurze Straße 2 verkleinert.

       Er umfasst den in § 1 der Satzung beschriebenen und dargestellten räumlichen Geltungsbereich.

7.     Das Gestaltungsprogramm (bestehend aus Gestaltungssatzung und Gestaltungshandbuch) wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.

8.     Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.


Frau Besecke geht auf die geplanten Änderungen und die eingegangenen Stellungnahmen ein.

 

Herr Kösters bittet um Erläuterungen zu der Anregung des Kreises Coesfeld, die zulässige Gaubenbreite für traufständige Gebäude zu erhöhen, um Fensteröffnungen mit Mindestmaß für ein Fenster als zweiten Rettungsweg zu ermöglichen.

 

Frau Besecke führt aus, dass die vorgesehene Gaubenbreite die notwendigen Rettungswege zulasse. Der Kreis habe Bedenken, dass mit den Wandstärken die heute gebaut werden, die Gauben breiter sein müssen, um die erforderlichen Flucht- und Rettungswege frei zu lassen. Das sei aber praktisch bislang noch nie ein Problem gewesen, da es bautechnisch gute Lösungen gebe und auch von den Bauherren noch nicht thematisiert worden. Deshalb werde verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Gauben nicht zu verbreitern.

 

Herr Peter-Dosch begrüßt die Arrondierung um das Feuerwehrgerätehaus, da absehbar sei, dass sich dort etwas tue und es sich um ein Entree in die Innenstadt handele.

Des Weiteren erkundigt er sich, ob die Gestaltungssatzung noch um gestalterische Vorgaben zu Einfriedungen und Vorgärten ergänzt werden können. Nach seinen Recherchen gebe es Gestaltungssatzungen, die solche Festsetzungen enthielten.

 

Herr Schlieker kritisiert, dass das städt. Grün, insbesondere Bäume, die für Billerbeck prägend sind, in der Gestaltungssatzung praktisch überhaupt nicht vorkommen. Die Fassadenbegrünung sei Teil des Hochbaues. Er behalte sich vor, eine Grünsatzung zu beantragen, falls in der Gestaltungssatzung keine Regelungen hierzu getroffen werden.

 

Frau Besecke verweist auf die Regelungen zu Einfriedungen im § 20 der Gestaltungssatzung. Falls weitere Festsetzungen getroffen werden sollen, müsste der Auftrag an das Planungsbüro erweitert und eine Bestandsaufnahme vorgenommen sowie Ziele formuliert werden. Mit einer weiteren Offenlage sei es dann nicht getan. Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, der Anregung  nicht zu folgen. Nach der Landesbauordnung könnten in einer Gestaltungssatzung keine ökologischen, sondern nur gestalterische Ziele verankert werden.

 

Herr Kösters kann den Wunsch der Grünen nachvollziehen, sieht aber nicht die Notwendigkeit hierfür die Gestaltungssatzung zu erweitern. Auch Regelungen zur Gestaltung der Vorgärten lehne er ab, jeder habe das Recht seinen Vorgarten so zu gestalten wie er das wolle.

 

Herr Schlieker schlägt vor, dann zumindest in der Präambel der Gestaltungssatzung die Bedeutung des Stadtgrüns für die Innenstadt zu erwähnen. Dennoch behalte er sich vor, demnächst eine Grünsatzung zu beantragen.

 

Frau Besecke sagt eine Erweiterung der Präambel zu.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig