Sitzung: 04.12.2019 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1517/2019
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die Hinweise und Stellungnahmen des Kreises Coesfeld, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Deutsche Bahn AG, der Thyssengas GmbH, der Amprion GmbH; des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen, der Telekom Deutschland GmbH und der Unitymedia NRW GmbH werden zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Anregung der LWL-Archäologie Westfalen zur Erweiterung der Hinweise wird
gefolgt.
3. Der Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.
4. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
5. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes “Darfelder Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
6. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
Das Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der
zurzeit geltenden Fassung
Die Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW
2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung
Frau Besecke verweist auf die Sitzungsvorlage.
Herr Walbaum erkundigt sich, inwiefern die Anregungen des Amtes für Denkmalschutz berücksichtigt werden.
Frau Besecke führt aus, dass die Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan sehr eingeschränkt seien. In dem mit dem Investor geschlossenen städtebaulichen Vertrag seien die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt wurden. Im Übrigen sei das Vorhaben aber mit der Denkmalbehörde bereits vorabgestimmt worden.
Er habe gehört, dass aufgrund der Vorschläge der Denkmalbehörde die Wohnfläche reduziert werden müsse, so Herr Walbaum.
Frau Besecke teilt mit, dass sich der Grundkubus des Gebäudes nicht geändert habe, die Reduzierung könne sich nur auf das Staffelgeschoss beziehen.
Stimmabgabe: einstimmig