Beschluss:

1.     Die Hinweise und Stellungnahmen des Kreises Coesfeld, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Deutsche Bahn AG, der Thyssengas GmbH, der Amprion GmbH; des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen, der Telekom Deutschland GmbH und der Unitymedia NRW GmbH werden zur Kenntnis genommen.

2.     Der Anregung der LWL-Archäologie Westfalen zur Erweiterung der Hinweise wird gefolgt.

3.     Der Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.

4.     Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

5.     Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes “Darfelder Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

6.     Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig