Herr Hein teilt mit, dass nach sieben Jahren das Verwaltungsgericht Münster zwei Urteile zugunsten der Stadt Billerbeck gesprochen hätte. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig, der Eigentümer wäre in Revision gegangen. Der Eigentümer hatte die Kosten nicht gezahlt und die privaten Leitungen wären aufgrund der Notlage von der Stadt repariert worden. Es wäre vorher nicht absehbar gewesen, auf welchen Grundstücken der Bruch entstanden war. Nun sei man seitens der Verwaltung dankbar, dass die privatrechtliche und öffentliche Seite geklärt worden sei.

 

Herr Hidding merkt an, dass das sehr bürgerfreundlich gewesen sei.

 

Alle Ausschussmitglieder nehmen die ausführlichen Erläuterungen von Herrn Hein zur Kenntnis.