Sitzung: 10.12.2020 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1651/2020
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes
„Osterwicker Straße“ umfasst, wird die Aufstellung der 3. Änderung
beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-
Stadt, Flur 7, Flurstücke 232 und 60 tlw.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
wird in Verbindung mit
§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
4. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird
gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
verzichtet.
5. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwicker Straße“
und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3
BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die
berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB
beteiligt.
Im Zuge der Erarbeitung eines Bebauungsentwurfes hat sich die Überlegung entwickelt, statt einem großen Baukörper zwei identische Baukörper mit einem diese verbindenden Nebengebäude (Fahrradhaus) zu errichten.
Der östliche Baukörper würde nun knapp 50cm über die Baugrenze ragen.Die Baugrenze soll daher im südlichen Bereich geringfügig angepasst werden.
Frau Caluori fragt nach dem Grünstreifen zur Berkel hin.
Nach kurzer Erläuterung von Frau Besecke fasst der Ausschuss folgenden
Stimmabgabe: |
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU-Fraktion |
5 |
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Bündnis90/Die
Grünen |
2 |
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1 |
SPD-Fraktion |
2 |
|
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FDP-Fraktion |
1 |
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