Beschlussvorschlag für den Rat:

1.                   Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes

          „Osterwicker Straße“ umfasst, wird die Aufstellung der 3. Änderung

           beschlossen.

           Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-

           Stadt, Flur 7, Flurstücke 232 und 60 tlw.

      2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

      3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a

           Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB

           wird in Verbindung mit

           § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht

           verzichtet.

      4.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird

           gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB

           verzichtet.

      5.     Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwicker Straße“

           und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

      6.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3

           BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die

           berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB

           beteiligt.

 


Im Zuge der Erarbeitung eines Bebauungsentwurfes hat sich die Überlegung entwickelt, statt einem großen Baukörper zwei identische Baukörper mit einem diese verbindenden Nebengebäude (Fahrradhaus) zu errichten.

Der östliche Baukörper würde nun knapp 50cm über die Baugrenze ragen.Die Baugrenze soll daher im südlichen Bereich geringfügig angepasst werden.

 

Frau Caluori fragt nach dem Grünstreifen zur Berkel hin.

 

Nach kurzer Erläuterung von Frau Besecke fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU-Fraktion

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

2

 

1

SPD-Fraktion

2

 

 

FDP-Fraktion

1