Beschlussvorschlag:

1.         Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Osterwicker Straße“ umfasst, wird die Aufstellung der 3. Änderung beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 7, Flurstücke 232 und 60 tlw.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.         Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit

§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.         Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.         Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwicker Straße“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.         Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Herr Flüchter weist darauf hin, dass der geforderte Bauzaun zum Schutz der Berkel benötigt werde, da die bereits begonnenen Erdarbeiten bis an die Wasserkante reichen.

 

Frau Besecke antwortet, dass dieses im Baugenehmigungsverfahren mit der Unteren Naturschutzbehörde besprochen werde.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig