Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Mobilfunkstation in beantragter Form wird gegeben.

 


Frau Besecke informiert darüber, dass der Verwaltung ein Bauantrag vorliege, eine Mobilfunk-Basisstation in Bombeck zu errichten. Damit solle in erster Linie die Bahnline versorgt werden. Entlang der Bahnlinie Richtung Lutum und Hamern würden zudem zwei weitere Anträge erwartet. Da dieser wahrscheinlich in der sitzungsfreien Zeit eingehe, und bei solchen Anlagen kaum Spielraum sei, solle auf die Einberufung einer Sondersitzung verzichtet werden und das Einvernehmen als Geschäft der laufenden Verwaltung erteilt werden.

 

Herr Flüchter fragt nach, wann die Öffentlichkeit informiert würde und wie hoch die Strahlenbelastung sei.

Frau Besecke sagt zu, Informationen dazu bei der Genehmigungsbehörde einzuholen.

 

Herrn Rampe ist es wichtig, dass auch das Rettungswesen davon profitiere. Der Ausbau werde nicht zu verhindern sein, wenn wir mobiler und digitaler werden wollen.

 

Herr Ueding erkundigt sich nach den Mindestabständen zu Wohngebäuden.

Frau Besecke antwortet, es gäbe im Vorfeld Beratungen dazu, zu Wohnhäusern müssten Mindestabstände eingehalten werden.

 

Herr Wiesmann fragt nach Erschließungsmaßnahmen und weist darauf hin, dass die Grenzsteine ermittelt werden sollten.

 

Frau Besecke weist auf den klassischen Verlauf bei der Antragsbearbeitung hin, Sicherungsmaßnahmen würden als Nebenbestimmung aufgenommen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig