Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Mobilfunkstation in beantragter Form wird gegeben.

 


Frau Besecke teilt mit, dass das Abstandsflächenrecht eingehalten werde. Weitere Informationen zu Bemessung von Abständen für die technischen Anlagen aufgrund von Strahlenbelastungen zu Wohnhäusern habe sie bisher nicht erhalten können.

Wie schon im Bezirksausschuss mittgeteilt, werde erwartet, dass in der sitzungsfreien Zeit zwei weitere Anträge für Anlagen Richtung Hamern und Lutum eingingen.


Stimmabgabe: einstimmig

 

Frau Besecke gibt an, dass die Verwaltung ähnliche Vorhaben, welche für die Sommerpause absehbar sind, als Geschäft der lfd. Verwaltung behandeln wird. Die Ausschussmitglieder stimmen zu.