Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.            Der Planentwurf wird, wie im Sachverhalt beschrieben, in Bezug auf die zulässigen Gebäudehöhen und die Gestaltung geändert.* 

2.            Den Anregungen das Planverfahren nicht weiter zu verfolgen, den Bauhof an einem anderen Standort anzusiedeln, das Baufeld zu verkleinern, das Nutzungsspektrum zu ändern oder den Pflanzstreifen zu verbreitern wird nicht gefolgt. 

3.            Die Stellungnahme der IHK wird zur Kenntnis genommen.

4.            Der Entwurf des Bebauungsplanes wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.

                Außerdem wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

5.            Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.

 

Anmerkung:

Die Traufhöhe wird auf 7 m Höhe festgesetzt. Der Bebauungsplanentwurf in der Anlage wurde entsprechend geändert.

 


Frau Dirks nimmt Bezug auf die Vorberatungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hin.

 

Herr Wieland begrüßt ausdrücklich die in den Beschlussvorschlag aufgenommene Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig