Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Leitlinien A, B und C dienen als Entscheidungsgrundlage für die Einleitung von Positivplanung für Windenergiegebiete.

Die Abgrenzungskriterien zur Ermittlung der Potentialflächen werden, wie der Anlage beigefügt, zu Grunde gelegt. Es gelten die Werte außerhalb der Klammern – bis auf den Abstand im Außenbereich zu Wohnstandorten – hier gilt ein Abstand von 475 m.

Die Ergebnisse werden in einer Bürgerinformation vorgestellt und erörtert. Die Ergebnisse werden in den weiteren Beratungsprozess eingebracht.

Ein Beteiligungs- und Entschädigungsmodell ist im 1000 m Radius für die Anlieger zwingend.

 

 


 

Zunächst erklären sich Frau Holtmann und Herr Schulze Temming zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen. Sie nehmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Herr Rose weist auf die Vorberatungen im Bezirksausschuss hin und entschuldigt Herrn Ahn, der krankheitsbedingt an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann.

 

Im Anschluss erläutert Frau Besecke anhand eines Planes (Anlage 1), die geplanten Anlagen, die nach heutigem Kenntnisstand weitestgehend planreif wären. Zurzeit fehlen allerdings noch die Immissionsschutzgutachten für alle Anlagen und für den Planbereich der FNP-Änderung müssen noch die Einverständniserklärungen der Grundstückseigentümer vorgelegt werden. Weiterhin fehlen im Folgenden die Bestätigungen der Grundstückseigentümer für die Durchführung der Erschließung.

Nach Auskunft der Regionalplanungsbehörde werden Bereiche zum Schutz der Natur als entgegenstehender Belang gewertet – von daher ist im Plan jetzt die Darstellung von grün auf blau umgestellt worden. Hintergrund ist die 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan NRW. Nach Erlass muss ein 300 m Pufferbereich um die FFH-Gebiete gelegt werden, in dem zwingend eine FFH-Prüfung erforderlich ist. In Billerbeck betrifft dieses die Anlagen Hamern – Lutum und eine Anlage in Nierfeld.

 

Geprüft wurde weiterhin, ob ein geringerer Abstand zu Wohngebäuden, die im Gewerbegebiet liegen, zu Änderungen an den Plangrenzen führen würde - dieses wäre jedoch nicht der Fall. Die Anlage der Kläranlage ist im Plan eingetragen, da diese bereits genehmigt ist. Dies führte allerdings zu Unklarheiten, so dass eine Klarstellung hierzu erforderlich wurde. Frau Besecke weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Anlage um eine Kleinwindanlage handelt. Die Klarstellung hinsichtlich der Kleinwindanlage soll zukünftigen Investoren verdeutlichen, dass Kleinwindanlagen keine Windanlagen im Sinne der Leitlinien sind.

Zusammenfassend führt Frau Besecke nochmals die wesentlichen Punkte der erarbeiteten Leitlinien (Anlage 2) auf.

 

Im Anschluss meldet sich für die Fraktion der SPD Herr Walbaum und äußert wie folgt Kritik:

·           Zustimmung nicht möglich, da die Vorstellung der Ergebnisse keine echte Bürgerbeteiligung aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist.

·           Umfassende Baumaßnahmen sollten Ideen aller Betroffenen berücksichtigen.

·           Rückmeldung der Bürgerinnen und Bürger nach Festlegung der Leitlinien könnte zu spät kommen – beispielsweise bei der Festlegung des Abstandes

·           Festsetzung der Leitlinien sollte transparent gestaltet werden

·           Wichtig sei die Akzeptanz in der Bevölkerung.

·           Hinweis darauf, dass die Ausschussmitglieder allen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet sind.

·           Rückfrage beim Kreis hinsichtlich der Rechtssituation mit dem Ergebnis, dass die Verfahren gem. § 19 BImSchG durchgeführt werden, das heißt ohne Öffentlichkeitsbeteiligung – also per Gesetz ist die Bevölkerung nicht beteiligt

 

Im Anschluss meldet sich Herr Wieland und weist darauf hin, dass die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sehr wohl Berücksichtigung finden können. Die Beteiligung am Prozess und die Meinung der Bevölkerung fände sehr wohl Berücksichtigung.

 

Für die Verwaltung zeigt Frau Besecke zwei Möglichkeiten auf:

  1. Die Anregungen werden im Zusammenhang mit der Leitlinie nochmals beraten – Leitliniendiskussion, die sich auf alle Projekte auswirkt.

oder

  1. Die Anregungen werden im Zusammenhang mit einzelnen Planvorhaben beraten.

 

Nachfolgend betont Frau Rawe – u.a. mit Bezug auf den Termin mit Herrn Ahn – Folgendes:

  • Herr Ahn hat vor einer Bürgerbeteiligung bei der Erarbeitung der Leitlinien gewarnt
  • Offen ist, wie eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden kann.
  • Umsetzung der Bürgerwünsche/-anregung offen
  • Wichtig ist eine gute Info-Veranstaltung anzubieten
  • Auswirkungen aufzeigen
  • Fragen / Anregungen der Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich zulassen
  • Anregungen anschließend bewerten – Aufnahmemöglichkeit in die Leitlinien abwägen
  • Vorstellung seitens der Politik nach außen vertreten
  • Leitlinien als Orientierung betrachten
  • Betonung darauf, dass auch ihre Fraktion die Bürgerschaft vertritt

 

Zudem stellt sich Frau Rawe hinsichtlich des Beteiligungsmodells die Frage, ob auch eine entsprechende Entschädigung für die Anlieger im 1000 m Radius festgesetzt werden kann.

 

Frau Besecke stimmt Frau Rawe insofern zu, da der Beschlussvorschlag diesbezüglich nicht eindeutig formuliert ist und schlägt vor, den Beschlussvorschlag entsprechend “Beteiligungs- und Entschädigungsmodell” zu ergänzen. Eine definierte Ausgestaltung hierzu muss noch erfolgen.

 

Des Weiteren nimmt Frau Besecke Stellung zu dem von Herrn Walbaum aufgeführten Punkt, dass laut Kreis die Öffentlichkeit nicht zu beteiligen sei.

Sie führt aus, dass die Leitlinien ähnlich wie die Erarbeitung eines Rahmenplanes oder auch eines Einzelhandelskonzeptes zu betrachten sind. Zunächst werden lediglich Rahmenbedingungen festgelegt, die Bedingungen festlegt unter denen eine Positivplanung in Frage kommt, um anschließend ein Bauleitplanverfahren zu starten. Bauleitplanverfahren laufen nach einem bestimmten Schema ab.

Das von Herrn Walbaum geschilderte Verfahren ist das Genehmigungsverfahren von Anlagen, die direkt beim Kreis als Genehmigungsantrag eingereicht werden. Dieses Genehmigungsverfahren hat keinerlei gestalterischen Spielraum, sondern dort wird ausschließlich eine Rechtsprüfung vorgenommen. Planungsrecht hingegen bedeutet Gestaltungsmöglichkeiten nutzen zu können.

 

 

Anschließend betont Herr Lennertz ebenso mit Bezug auf die vorangegangene Sitzung des Bezirksausschusses und die dortige Diskussion mit einem parteiübergreifenden, einstimmigen Votum für die Leitlinien. Der erarbeitete Beschlussvorschlag sollte so übernommen werden. Er betont, dass das Thema Windenergie nicht immer so negativ bewertet werden, sondern eher als Chance für Billerbeck gesehen werden sollte. 

 

Danach schließt sich Herr Wieland seinem Vorredner an und weist nochmals auf die Informationsveranstaltung hin sowie die weiteren Einzelberatungen zu den jeweiligen Projekten im weiteren Verfahren. Leitlinien sollen ein Konzept nicht ein Korsett sein.

 

Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hebt Herr Peter-Dosch hervor, dass Leitlinien keine zwingend vorgegebenen Richtlinien sind. Richtlinien sollten der Orientierung dienen, um Windkraft in Billerbeck zu ermöglichen und zwar so, dass diese möglichst ohne widerstreitende Fakten umgesetzt werden kann und die gesamte Bürgerschaft mitgenommen werden können. Das ganze Thema Beteiligung Bürgerinnen und Bürger sowie der Öffentlichkeit ist gesetzlich für das weitere einzelne Planungsverfahren zwingend vorgegeben.

 

Abschließend fasst Herr Rose zusammen, dass die Beratung und der Vortrag von Herrn Ahn gut und transparent waren und das einstimmige Votum im Bezirksausschuss nach umfangreichen Beratungen in der Sitzung ein gutes Ergebnis ist.

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Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

 

 

Bündnis90/Die Grünen

3

 

 

SPD

 

2

 

FDP

1

 

 

Sonstige

 

 

 

Bürgermeisterin