Beschluss:

 

Die Leitlinien A, B und C dienen als Entscheidungsgrundlage für die Einleitung von Positivplanung für Windenergiegebiete.

Die Abgrenzungskriterien zur Ermittlung der Potentialflächen werden, wie der Anlage beigefügt, zu Grunde gelegt. Es gelten die Werte außerhalb der Klammern – bis auf den Abstand im Außenbereich zu Wohnstandorten – hier gilt ein Abstand von 475 m.

Die Ergebnisse werden in einer Bürgerinformation vorgestellt und erörtert. Die Ergebnisse werden in den weiteren Beratungsprozess eingebracht.

Ein Beteiligungs- und Entschädigungsmodell ist im 1000 m Radius für die Anlieger zwingend. 

 


 

Vor Beginn der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt erklären sich folgende Ratsmitglieder für befangen: Frau Holtmann, Herr Ahlers, Herr Kösters, Herr Schulze Temming, Herr Schulze Thier, Herr Ueding sowie Herr Wiesmann. Sie nehmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Frau Dirks nimmt zunächst Bezug auf die Vorberatungen und erläutert die Ergebnisse. Ergänzend weist sie auf das Bürgerenergiegesetz hinsichtlich eines Beteiligungsmodells. Hierzu erfolgt zurzeit eine rechtliche Beratung der Verwaltung mit dem Ziel, ebenso Leitlinien zu erarbeiten.

 

Herr Walbaum möchte nunmehr sechs Ergänzungsanträge für die Leitlinien A vorstellen, die zwingend Beachtung finden und aufgenommen werden sollten. Weiterhin beantragt Herr Walbaum, dass einzeln über die Anträge abgestimmt wird. Er führt aus, dass er auf die Antragstellung verzichtet hätte, wenn der Tagesordnungspunkt zuvor so gefasst worden wäre, dass die Leitlinien im Entwurf verabschiedet werden.

 

Hierauf fragt Herr Sommer nach, ob es nicht der richtige Weg sei, über vorgenannte Punkte zunächst in den Fachausschüssen zu beraten.

 

Frau Dirks entgegnet, dass die Fachausschüsse bereits getagt haben und ein Vorschlag zur Abstimmung im Rat vorliegt. Der Rat ist immer frei in seiner Entscheidung. Ergänzungen können zugelassen und beschlossen werden. Ein Verweis der Ergänzungen in den Fachausschuss stellt allerdings ebenso eine Möglichkeit dar.

 

Seitens der CDU stellt Herr Lennertz den Antrag zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag in der alten Fassung (Stand Beschlussvorschlag StuB-Sitzung).

 

Auf Hinweis von Herrn Geuking wird Herrn Walbaum die Möglichkeit gegeben seine formulierten Ergänzungen vorzutragen.

 

Herr Walbaum verliest anschließend folgende Anträge:

 

  1. Der Abstand eines Windkraftrades zur nächstgelegenen (Einzel)Wohnbebauung muss das Dreifache der Anlagenhöhe (Nabenhöhe plus halber Windraddurchmesser) betragen. Der Abstand darf nur verringert werden, wenn eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag) zwischen dem Grundstückeigentümer mit genehmigter Wohnnutzung und dem Windparkbetreiber und der Stadt Billerbeck vor Aufstellung des jeweiligen Planes vorliegt (grundlegender Konsens). Es gilt jedoch mindestens ein Abstand der zweifachen Anlagenhöhe (alternativ 500 Meter). Der Abstand zur Siedlungsbebauung wird ausnahmslos auf 1.500 Meter festgesetzt.
  2. Kulturgüter und Denkmäler werden zum Erhalt der touristischen und wirtschaftlichen wichtigen Besonderheiten geschützt – hier insbesondere vor einer Überformung bzw. technischen Überprägung der Kulturlandschaft –
  3. Die besondere Lebens- und Erholungsqualität muss erhalten werden, auch um die Anerkennung als Erholungsort nicht zu gefährden, und die auf Tourismus ausgelegte Infrastruktur wird nicht beeinträchtigt.
  4. Lärmimmissionen über 45 dB(A) (gesetzliche Vorgabe für Mischgebiete) müssen zum Schutz der Gesundheit der Menschen pro Windkraftanlage im Umkreis dargestellt werden und auch die möglichen Auswirkungen durch Schattenwurf sind darzulegen.
  5. Zum Schutz der FFH-Gebiete wird der aktuelle Status quo auf dem qualifizierten Niveau erhalten. Besonders die Abstandsempfehlungen für Windkraftanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) werden eingehalten. Hier insbesondere die Mindestabstände zu Brutplätzen bzw. Brutvorkommen von 1.500 Metern zum Rot-Milan und 1.000 Metern zum Uhu. Um die Tiere hierdurch nicht dem Risiko der Vertreibung oder Tötung auszusetzen, muss diese Regelung auch für ehemalige Populationen gelten.
  6. Erstellung einer Sichtbarkeitsanalyse und Geräuschprognose – insbesondere aus den westlichen Wohngebieten (Oberlau I, Massonneaustr., Von-Twickel-Str. und Ludger-Hölker-Str.)

 

Nach der Verlesung der Ergänzungsanträge wird Herr Walbaum diesbezüglich kritisiert:

- sehr umfangreiche Anträge, die den Fraktionen nicht bekannt waren und

   somit auch keine Beratung in den Fraktionen möglich war

- Einbringung hätte in den Fachausschüssen erfolgen können

- fehlende fachliche Expertise und fehlende Einbeziehung sachkundiger

   Bürger

- Vermutung eines Versuchs der Beschlussverhinderung

 

Daraufhin stellt Herr Lennertz einen Antrag auf Abstimmung in der Beschlussfassung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses.

 

Auf Nachfrage von Frau Dirks (Gegenrede: ohne Meinungsäußerung) wird zunächst über den Antrag auf Abstimmung abgestimmt.

 

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

5

 

 

SPD

 

4

 

FDP

 

 

2

FamilienPartei

1

 

 

Bürgermeisterin

 

 

1

 

 

Der Rat fasst anschließend folgenden

 

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

5

 

 

SPD

 

4

 

FDP

 

 

2

FamilienPartei

1

 

 

Bürgermeisterin

 

 

1

 

 

Nach der Abstimmung wird kurz diskutiert, ob eine Abstimmung über die Ergänzungsanträge erfolgen müsste.

 

Frau Dirks beendet die Diskussion mit der Aussage, dass abschließend abgestimmt wurde und eine Wiedereröffnung dieses Punktes nicht mehr möglich sei.