Beschluss:

1.  Den Anregungen des Kreises wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefolgt.

2.  Der Hinweis vom Landesbetrieb Straßenbau NRW wird entsprechend der Ausführungen berücksichtigt.

3.  Es wird beschlossen, die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck und die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp“ durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1   BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im nordwestlichen Stadtgebiet der Stadt Billerbeck in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 7, und wird umgrenzt:

           

Ø  im Südosten durch die Straße „Hagen“ (L 580)

Ø  im Südwesten durch die südwestliche Grenze der Flurstücke 149 und 100

Ø  im Nordwesten durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 100, den Wendelskamp überquerend und die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 260, 275 und 276

Ø  im Nordosten durch die Straße „Zu den Alstätten“.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 100, 149, 153, 161, 257 tlw., 259-260, 271-272 und 275- 276. 

4.  Der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp“ mit den Entwürfen der Begründungen mit Umweltbericht und Verträglichkeitsanalyse werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

5.  Der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp“ und die Begründungen mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig