Beschluss:

Zu der dargestellten Planung wird eine Bürgerversammlung durchgeführt.


Herr Kösters möchte, dass auch die auf angrenzendem Gemeindegebiet betroffenen Anlieger beteiligt werden.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass auf die Bürgerversammlung im Amtsblatt und in der Presse öffentlich hingewiesen wird und keine persönlichen Einladungen verschickt würden. An der Bürgerversammlung könne jeder teilnehmen.


Stimmabgabe: einstimmig