Betreff
Steuerung gewerblicher Tierhaltungsbetriebe hier: Ergebnis des Runden Tisches
Vorlage
FBPB/646/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit allen Beteiligten einen Rahmenplan für die Steuerung von Intensivtierhaltung zu erarbeiten. Nach einer nochmaligen Beratung des Runden Tisches wird das Ergebnis wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.


Sachverhalt:

 

Am 23. Februar wurde im Rahmen des Runden Tisches erneut über die Entwicklung der Intensivtierhaltung in Billerbeck diskutiert.

 

Der Vertreter des Städte- und Gemeindebundes hat an dem Termin nicht teilgenommen, da noch kein Referentenentwurf zur BauGB-Novelle vorlag. Aufgrund des Vorschlages in o. g. Sitzung war zudem versucht worden, einen Tourismusexperten der Münsterland e.V. zur Teilnahme zu gewinnen. Diese baten jedoch um Verständnis, dass sie nicht teilnehmen, da sie zur Thematik „Intensivtierhaltung und Auswirkungen auf Tourismus“ über kein Spezialwissen verfügen. Es gäbe keine ihnen bekannte Untersuchung oder Einschätzung zu der Thematik.

 

Im Rahmen des Runden Tisches wurde zum einen der landwirtschaftliche Fachbeitrag vorgestellt, zum anderen von Herrn Geburek vom LANUV ein Vortrag über verschiedene Filtertechniken gehalten. Die Präsentation ist im Ratsinfosystem abrufbar. Interessant waren insbesondere die Ausführungen zu den zertifizierten Anlagen unterschiedlicher Tierhaltungsformen. Dabei sind die Anlagen der Schweinehaltung technisch weiter als die der Geflügelhaltung. Bei Letzteren gibt es noch kein zertifiziertes System, welches Gerüche filtern kann.

 

Im Anschluss daran wurde überlegt, wie ein örtlicher Konsens zwischen allen Beteiligten erreicht werden kann. Zum einen wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der Landwirtschaft und der Kreisverwaltung erörtert, zum anderen wurde von Seiten der Verwaltung ausgeführt, dass auf Ebene Billerbecks konkretere Aussagen sinnvoll wären.

 

Denkbar wäre ein Rahmenplan, in dem die verschiedenen Belange zusammengeführt werden. Grundsätzliche Aussagen wären ebenso möglich, wie eine ortsbezogene Festlegung, z.B. von Tabuflächen. Jedoch muss dabei deutlich werden, dass ein solches Konzept nicht darauf ausgelegt ist, einen Landwirt grundsätzlich an dem Bau eines Stalls zu hindern. Es ist nicht Aufgabe einer Kommune, die wirtschaftliche Notwendigkeit oder moralische Vertretbarkeit einer Stallanlage zu beurteilen.

Überlegt werden soll, ob eine Planung „light“ ein gangbarer Weg wäre, um zum einen besonders schützenswerte Bereiche auszuklammern, den Landwirten jedoch andererseits eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Einzelfälle, wie Landwirte, die aus einem solchen Konzept ausscheren wollen oder Standorte die sich aus bisher nicht betrachteten Belangen als problematisch erweisen, sind damit jedoch nicht ausgeschlossen. Hier muss im Einzelfall nach Lösungsmöglichkeiten geschaut werden. Zumindest hätte man jedoch für zukünftige Beschlüsse eine Entscheidungshilfe.

 

Hierzu wurde zwischen allen Beteiligten vereinbart, dass weitere Gespräche erforderlich sind. Diese sollten in kleineren Gruppen stattfinden und zunächst vor allem aus örtlichen Vertretern bestehen. Verwaltungsseitig wurde vorgeschlagen, anhand eines Planes Bereiche darzustellen, in denen Tierhaltungsanlagen prinzipiell nicht errichtet werden sollten. Dies wären z.B. Nahbereiche an Siedlungen (Billerbeck, Siedlung Hamern und Rosengarten) oder an Denkmälern (z. B. Haus Runde, Haus Hamern oder die Kapelle Aulendorf); auch besondere Sichtbeziehungen sollten freigehalten werden, also frei einsehbare Bergkuppen oder die Randbereiche der Ortseinfahrten (wie z. B. beim Stallbau Alstätte).

Zudem können Zielvorstellungen formuliert werden, z. B. die Priorität hofnaher Standorte. Hier kann der o.g. Kooperationsvertrag Hilfestellung geben.

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, einen solchen Planentwurf zu erarbeiten und sowohl mit Vertretern der Landwirtschaft, als auch den Vertretern aus der Bürgerinitiative zu diskutieren. Zusammen mit Formulierungen von Zielvorstellungen könnte dann in einem weiteren Treffen des Runden Tisches ein Entwurf entwickelt werden, der den politischen Gremien und dem Rat als „Rahmenplan“ zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird.

Im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB könnte dieser Plan auch als „sonstige städtebauliche Planung“ im Sinne einer informellen Planung durch Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf eine breitere Basis gestellt werden. Diese Möglichkeit wurde z. B. beim Einzelhandelskonzept genutzt. Eine rechtsverbindliche Außenwirkung würde dadurch zwar nicht erreicht, da es sich ausdrücklich nicht um verbindliche Bauleitplanung handelt; der Rat würde jedoch damit seinen Willen dokumentieren, das Konzept als Belang zu berücksichtigen.

 

Da die Überlegungen erst ganz am Anfang stehen und erst im Ergebnis der Gespräche zu sehen sein wird, ob ein gemeinschaftlicher Konsens zu erreichen ist, können diese Entscheidungen später getroffen werden. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, zunächst mit einem Entwurf zeitnah in die Gespräche einzusteigen.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses vom 25.11.2010, TOP 2 ö. S. und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 9.12.2010, TOP 5 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Ergebnisprotokoll

Präsentation von Herrn Geburek im Ratsinfosystem