Sachverhalt:
Zur geplanten Errichtung
zweier Schweinemastställe für je 1378 Tieren und einem Güllehochbehälter in
Temming liegt ein Genehmigungsantrag mit der Bitte um das gemeindliche
Einvernehmen vor. Die Gebäudeteile sind baugleich und sollen mit einer
Überdachung verbunden werden. So ist der Bau in Abschnitten möglich.
Ursprünglich sollte die Anlage fast 400 Meter nordöstlich der Hofstelle in
bisher unverbauter Landschaft errichtet werden. Da südlich der Hofstelle einige
Wohnhäuser liegen, ist ein direkter Anbau an die bestehenden Ställe
problematisch. Dort wäre aufgrund der Gebäudestruktur außerdem eine zusätzliche
Erschließung relativ lang. Nach vielen Gesprächen und Berechnungen im Rahmen
des Immissionsschutzgutachtens kann durch eine Optimierung der
Abluftbedingungen der Immissionsschutz auch bei dem jetzt gewählten althofnahen
Standort sichergestellt werden. Auch wenn die Hoferweiterung auf der anderen
Straßenseite liegt, ist die Zuordnung zum Hof klar erkennbar. Durch den
bestehenden Wald und die bestehenden Baumhecken gibt es relativ gute Sichterverschattungen.
Durch die Wahl der ortsbildtypischen Materialien (roter Stein, rot/braunes
Dach) und die geplanten Pflanzmaßnahmen ist eine Einbindung in das
Landschaftsbild vorgesehen.
Der Antrag ist
unmittelbar vor Versenden der Einladung eingegangen. Daher werden nach Sichtung
gegebenenfalls noch Ergänzungen in der Sitzung erfolgen. Sollten sich keine
gravierenden Punkte mehr ergeben, wird vorgeschlagen, das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Übersicht
Kompensationsmaßnahmen