Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Für
das Plangebiet, welches große Teile des Bebauungsplangebietes „Oberlau II“
umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“
beschlossen. Der Änderungsbereich
liegt nördlich des Stadtzentrums und umfasst konkret die Flurstücke 434-451,
453-473 sowie 475-539 in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 12.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
3. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
5. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Bereits in o. g. Sitzungen wurde über die geplante Änderung des Bebauungsplanes beraten. Entsprechend der Beschlusslage sind die Unterlagen zum vereinfachten Verfahren vorbereitet worden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 17.02.2011, TOP 3 ö.S. und des Rates vom 1.03.2011, TOP 5 ö.S.
Anlagen:
Textliche Änderung
Begründung