Betreff
Aufstellung eines Rahmenplanes zur Steuerung von gewerblichen Tierhaltungsbetrieben in Billerbeck hier: Ergebnis des Runden Tisches
Vorlage
FBPB/681/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Entwurf des Rahmenplanes zur Steuerung von gewerblichen Tierhaltungsbetrieben in Billerbeck wird nebst Erläuterungsbericht öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.


Sachverhalt:

 

Entsprechend des Beschlusses in o.g. Sitzung fand erneut ein Runder Tisch zur Erarbeitung des Rahmenplanes statt. Das Ergebnisprotokoll ist als Anlage beigefügt, die dort geäußerten Anregungen wurden wie folgt berücksichtigt.

 

Die Anregung Betriebserweiterungen auf eine bestimmte Größe zu begrenzen (z.B. maximal 2000 Schweine) wird verwaltungsseitig deshalb als problematisch angesehen, da eine solche Begrenzung weder über den § 5 BauGB (Inhalt des Flächennutzungsplanes) dargestellt noch über den § 9 (Inhalt des Bebauungsplanes) festgesetzt werden könnte. Die Bauleitplanung ist auf den räumlichen Bezug angewiesen. Es ist demnach zwar möglich das Maß der baulichen Nutzung festzusetzen oder über Baugrenzen einen Standort örtlich festzulegen, es besteht jedoch planungsrechtlich nicht die Möglichkeit, den Inhalt über eine Tierplatzzahl zu bestimmen. Eine Alternative zur Begrenzung über die Tierplatzzahl wäre eine Begrenzung der zu überbauenden Fläche. Dies ist jedoch pauschal problematisch. Zum einen unterscheiden sich die Stallanlagen in ihrer Größenordnung je nach Tierart erheblich, zum anderen bräuchte es eine städtebauliche Begründung, die nur ortsbezogen erfolgen kann. Ein Stall mit z.B. 2000 qm kann eingebunden in eine große Hofanlage städtebaulich unproblematischer sein, als eine Stall mit 1500 qm auf einer Bergkuppe direkt an einer Landstraße. Da die Wirkung des Rahmenplanes darauf angewiesen ist, auf Ebene der Bauleitplanung auch umsetzbar zu sein, muss jede Einschränkung wohl überlegt sein. Da im Bereich der Steuerung der gewerblichen Tierhaltungsbetriebe quasi noch eine „Versuchsphase“ der Bauleitplanung stattfindet, ist dies besonders wichtig.

 

Die angeregte Bestandsschutzgarantie für landwirtschaftliche Stallanlagen, die aufgrund des Verlustes von Flächen gewerblich geworden sind, ist in die Formulierung aufgenommen worden. Außerdem wurden die Sichtachsen im Bereich Osthellen (nördlich der L 581) wie angeregt geändert.

 

Die Planzeichnung wurde auch redaktionell noch überarbeitet. Zum einen wurden die Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebietes noch einmal anhand der alten analogen Pläne überprüft und korrigiert. Außerdem wurde durch die Wahl anderer Schraffuren versucht, eine bessere Lesbarkeit zu erreichen. Auch die Zeichenerklärung wurde dahingehend ergänzt.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Rahmenplan im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB weiterzuentwickeln. Er würde dann für spätere Entscheidungen als Grundlage dienen. Aufgrund möglicher Gesetzesänderungen kann der momentane Entwurf ein Zwischenschritt sein, je nach weiteren Entwicklungen ist jedoch auch eine Weiterentwicklung Richtung konkreter Bauleitplanung denkbar.

 

Zunächst soll jedoch versucht werden, mit Hilfe der Leitlinien eine weitere Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden und durch die konkreten Vorgaben im frühzeitigen Gespräch mit den Antragstellern einen geeigneten Standort zu finden.

Im weiteren Verfahren soll der Rahmenplan offen gelegt werden und die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten werden. Auf Wunsch könnte verwaltungsseitig die Planung zudem sowohl der Bürgerinitiative als auch der Landwirtschaft in einer ihrer Versammlungen vorgestellt werden. Die Eingabefrist sollte daher großzügig bemessen werden, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichleiter                              Bürgermeisterin


Bezug:     Sitzung des Bezirksausschusses vom 15.03.2011, TOP 2 ö.S. und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 31.03.2011, TOP 2 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Niederschrift des „Runden Tisches“

Erläuterungsbericht zum Rahmenplan

Entwurf des Rahmenplanes (nur im Ratsinfosystem)