Betreff
Landesentwicklungsplan NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel
hier: Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsverfahren
Vorlage
FBPB/754/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ist gegebenenfalls anhand von Vorschlägen zu formulieren.


Sachverhalt:

 

Wie bereits in oben genannter Sitzung berichtet, hat die Landesregierung NRW den Entwurf des Landesentwicklungsplanes – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel- gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsfahren beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hat die Stadt Billerbeck die Möglichkeit, bis zum 4. Oktober 2012 eine Stellungnahme abzugeben.

 

Nachdem der Verfassungsgerichtshof NRW die bisherige landesplanerische Regelung zur Steuerung von Factory-Outlet-Center für nichtig erklärt hat und das Oberverwaltungsgericht NRW festgestellt hat, dass es sich bei der Regelung des § 24 a LEPro (Landesentwicklungsprogramm) nicht um ein Ziel der Raumordnung handele, demnach von den Kommunen nur noch in ihrer Abwägung zu berücksichtigen ist, hat die Landesregierung nunmehr einen sachlichen Teilplan entworfen, um eine nachhaltige Raumentwicklung sicherzustellen.

 

Der Entwurf enthält ähnliche Ziele und Grundsätze zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (Seite 6 und 7). Zielsetzung ist weiterhin der Schutz der zentralen Versorgungsbereiche der Kommunen.

 

Von Seiten der Verwaltung werden keine Anregungen oder Bedenken vorgeschlagen. Sollten im Rahmen der Beratungen Einwände vorgebracht werden, sollten diese so konkret wie möglich vorformuliert werden, da eine Beschlussfassung spätestens in der Ratssitzung erforderlich ist.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Rates vom 05.07.2012, TOP 12.6 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Ein Exemplar des Entwurfes wurde den Fraktionsvorsitzenden bereits ausgehändigt.

Es ist zudem im Internet über www.nrw.de/landesplanung/einzelhandel/ einzusehen.

 

Bewertung durch den Städte- und Gemeindebund NRW (nur im Ratsinfosystem)