Betreff
Entwicklung eines Windparks an der Steinfurter Aa
hier: Weiterentwicklung eines Plankonzeptes
Vorlage
FBPB/804/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss 

      als Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung, wie im Sachverhalt beschrieben, zu erarbeiten.


Sachverhalt:

 

Entsprechend des Beschlusses in o.g. Ratssitzung hat die Verwaltung einen Erörterungstermin mit den Anliegern durchgeführt und Vorgespräche mit den zuständigen Fachbehörden geführt.

 

Zum Erörterungstermin wurden alle Anlieger auf Billerbecker und Laerer Seite eingeladen, die um das nördliche Windrad in einem siebenfachen Abstand der Höhe wohnen, sowie die Initiatoren des Windparks. Von den 11 eingeladenen Eigentümern sind 9 erschienen.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde mit den Anliegern zunächst das Planungsrecht erörtert. Dabei wurden noch einmal die Zwänge der Kommune deutlich gemacht. Sofern eine Kommune nicht möchte, dass Windkraftanlagen im gesamten Stadtgebiet privilegiert zulässig sind, könne sie durch die Ausweisung von Konzentrationszonen eine Steuerung vornehmen. Voraussetzung sei jedoch, dass der Windkraft substanziell Raum gegeben werde.

 

Nach der Gesamtbetrachtung der Stadt sowohl aus Sicht der Umweltbelange, als auch unter Beachtung der notwendigen Abstände zu den Wohnhäusern, bleiben als weitere mögliche Flächen die Steinfurter Aa sowie die Fläche östlich von Kentrup. Letztere wurde in der Sitzungsvorlage vom 14.06.2012 (BezA/014/2012) bereits thematisiert.

 

Von den Anliegern wurden die Bedenken bezüglich der geplanten Anlagen noch einmal verdeutlicht. Es wurde zwar begrüßt, dass die mittlere Anlage aufgrund des zu geringen Abstandes zu einem Wohnhaus wegfallen soll, die Bedenken zukünftig von Windkraftanlagen eingekesselt zu werden, wurde jedoch auch weiterhin gesehen. Dabei wurde deutlich, dass die Anwesenden die Planung in Kentrup beunruhigt.

 

Es wurden weitere Fragestellungen aufgeworfen:

 

Wäre es sinnvoll, die nördliche Anlage weiter nach Süden zu schieben, um auch für die Zukunft sicherzustellen, dass keine zusätzliche Anlage dort errichtet werden kann?

Hierzu ist auszuführen, dass zur Sicherstellung der Standorte die Aufstellung eines Bebauungsplanes eine Lösung wäre. Die Anlage weiter nach Süden zu schieben, würde sie näher zu den Anliegern bringen.

 

Können nicht beide Anlagen 180 Meter hoch werden?

Dabei ging es neben der um 20 Meter höheren Nabe (Gesamthöhe 200 Meter) auch um die Frage der höheren  Lärmimmissionen.

Diese Frage konnte verwaltungsseitig nicht direkt beantwortet werden. Die geplanten Anlagen sind jedoch vom Grundsatz gleich. Nur die Nabenhöhe ist unterschiedlich, also ist die von den Anlagen ausgehende Emission gleich. Anlagen unterschiedlicher Höhe haben natürlich eine unterschiedlich weite Streuung. Im Gegenzug ist die Lärmquelle dafür etwas weiter entfernt. Beides dürfte bei 20 Meter Höhenunterschied nicht wesentlich ins Gewicht fallen.

Die Anlagen sind auf ungefähr der gleichen Höhe bezogen auf Normalnull geplant. Das Gelände weist keine wesentlichen Höhenunterschiede auf. Sowohl die Wohngebäude als auch die Anlagen stehen ungefähr auf 69 -70 M üNN. Da sie über einen Kilometer auseinanderliegen, kann nur ein weiter entfernter Betrachter beide Anlagen zusammen sehen, dabei werden 20 Meter Unterschied in der Nabenhöhe kaum erkennbar sein, zumal die Anlagen sich ansonsten völlig gleichen sollen (Rotordurchmesser, Typ). Ob die Anlieger durch eine 20 Meter niedrigere Anlage optisch weniger beeinträchtigt würden, ist eher unwahrscheinlich. Entscheidender ist wahrscheinlich die Ausrichtung zum Wohngebäude selber. Die zweite Anlage liegt nordöstlich der naheliegenden Wohnhäuser. Viele haben ihre Gärten nach Süden/Süwesten ausgerichtet. Bezüglich der Aufenthaltsqualität ist dies zumindest günstiger, als wenn Anlagen im Südwesten entstünden.

 

Werden die beiden kleineren Anlagen auf Billerbecker Gebiet mit in die Flächenbilanz einbezogen? Und würde es nicht als ausreichend angesehen, wenn neben der Fläche in Osthellermark, einem Windrad an der Steinfurter Aa auch die beiden kleinen Anlagen gezählt würden?

Hierzu ist auszuführen, dass es sich bei den beiden kleinen Anlagen um landwirtschaftliche Nebenanlagen handelt. Diese haben zum einen sehr geringen Ertrag und liegen beide in Bereichen die sich nicht als Konzentrationszone eignen (Nähe Wohnhäuser). Es ist jedoch anzumerken, dass Windkraftanlagen als Nebenanlage eines landwirtschaftlichen Betriebes, durch die Flächennutzungsplanung auch zukünftig nicht ausgeschlossen sein werden. Da jedoch der überwiegende Teil des Stromes vom Betrieb selbst verbraucht werden muss, ist ihre Größe daher stark eingeschränkt und lohnen sich heute in der Regel nicht mehr.

 

Als wesentlicher Punkt wurde zudem die Frage erörtert, ob eine Ausweisung an der Steinfurter Aa mit zwei Anlagen sicherstellen würde, dass nicht auch in Kentrup Anlagen gebaut werden.

Es wurde deutlich, dass dies für die meisten Anlieger eine untragbare Situation wäre. Durch die bestehende Hochspannungsleitung, die an der Steinfurter Aa liegenden Windkraftanlagen, der Ungewissheit, was in Altenberge und Laer kommt, werden hier große Probleme gesehen. Eine zusätzliche Bebauung nach Westen würde für einige Anlieger eine Bebauung des kompletten Umfeldes bedeuten.

 

Nach einigen Erörterungen wurde mit der Mehrheit der Anwesenden vereinbart, folgendes Statement an den Rat weiterzugeben:
Die Anlieger möchten auch weiterhin kein zusätzliches Windrad vor ihrer Haustür. Sie sehen jedoch durchaus die Zwänge der Stadt und würden sich mit einem zweiten Windrad abfinden, sofern sichergestellt ist,

  1. dass im Bereich Kentrup keine zusätzliche Konzentrationszone im Flächennutzungsplan dargestellt wird und sichergestellt ist,
  2.  dass es bei zwei Windkraftanlagen (auf Billerbecker Seite) bleibt.

 

Im Nachgang zum Erörterungstermin haben sich zwei Anlieger noch einmal bei der Verwaltung gemeldet und ihre Zustimmung zum Kompromiss zurückgezogen. Dabei wurde deutlich, dass die Zwänge der Stadt den Anliegern durchaus klar sind, sie sich jedoch nicht freiwillig „opfern“ wollen. Letztendlich muss der Rat der Stadt Billerbeck unter Einbeziehung aller Belange im Rahmen der Abwägung eine Entscheidung treffen.

 

Zudem wurden und werden Gespräche mit dem Umweltamt des Kreises Coesfeld (Untere Landschaftsbehörde, Untere Wasserbehörde, Immissionsschutz) und Flurbereinigungsbehörde geführt. Es wurde zum einen festgestellt, dass voraussichtlich keine grundsätzlichen Probleme für die zwei projektierten Windkraftanlagen gesehen werden. Entsprechende gutachterliche Nachweise zu Lärm, Schatten und Standsicherheit (Altenberger Anlagen) vorausgesetzt, wird die Fläche aufgrund der bestehenden Vorbelastung als geeignet betrachtet. Bezüglich notwendiger Ausgleichsmaßnahmen gibt es erste Überlegungen zu Renaturierungsmaßnahmen im Bereich der Steinfurter Aa. Diese wurden bereits im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens angedacht und könnten nun auch mit Hilfe von Ausgleichsgeldern verwirklicht werden. Dies hätte den Vorteil, dass die Ausgleichsmaßnahmen vor Ort umgesetzt würden und zur Umsetzung kompetente Fachbehörden bereit stünden.

 

In der Gesamtbetrachtung aller Belange bietet sich die Fläche an der Steinfurter Aa  zur Erweiterung des Windparks auf Billerbecker Seite an. Sowohl aus landschaftlicher und ökologischer Sicht sowie unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des Anschlusses an das überregionale Stromnetz ist die Fläche erheblich besser geeignet, als der Bereich östlich von Kentrup. Bei der Erarbeitung eines schlüssigen Plankonzeptes gibt der Windenergieerlass Hilfestellung welche Kriterien bei der Standortwahl in die Überlegungen aufgenommen werden sollten. So wird die  Entwicklung von Konzentrationszonen entlang vorhandener Infrastruktur, wie Hochspannungsleitungen und Straßentrassen empfohlen, um bisher unbelastete Bereiche (hier westlich der K 72) frei zu halten. Zudem ist die Fläche auch vom Windertrag günstiger, da die Anlagen höher sein können. Zu betrachten ist zudem, dass es bei der Ausweisung von Konzentrationszonen darum geht, gestreute Einzelanlagen zu vermeiden. Auch sollen zwischen den Zonen ausreichende Abstände sein, um erkennbare Freiräume zu erhalten. Durch eine zusätzliche Ausweisung östlich von Kentrup, wären die Grenzen kaum erkennbar. Sie würden auf die Entfernung mit den Anlagen auf Altenberger Gebiet wie eine riesige Zone mit großen Lücken wirken. Die potentielle Fläche östlich von Kentrup wird zudem sowohl vom landschaftsökologischen Fachgutachten der Stadt, als auch von den Fachbehörden als landschaftlich höherwertiger angesehen.

 

Unter Berücksichtigung aller Belange sollte daher nach Auffassung der Verwaltung der Bereich an der Steinfurter Aa weiter entwickelt werden. Eine zusätzliche Ausweisung westlich von Kentrup sollte nicht weiter verfolgt werden. Zusätzlich sollte während des Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung auch ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden, in dem die Standorte der Anlagen festgesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass den Anliegern nur so eine entsprechende Planungssicherheit gegeben werden kann.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, dass die Verwaltung nun beauftragt wird, in die konkrete Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung einzusteigen. Parallel sollte der Bezirksregierung der aktuelle Planungsstand mitgeteilt werden, damit diese  die bisherigen Ergebnisse in ihre weiteren Überlegungen einbeziehen kann. In dem Zusammenhang werden zudem alle gesamtstädtischen Bereiche und Belange aufgearbeitet.

 

In der Sitzung wird wieder über den Planungsstand der Nachbarkommunen berichtet.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses vom 5.12.2013, TOP 4 ö. S. und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 11.12.2012. TOP 1 ö. S. und des Rates vom 13.12.2012 TOP 14.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: