Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW vom 31. Januar 2013
hier: Verkehrssituation im Baugebiet "Am Wüllen"
Vorlage
FBPB/824/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

ohne


Sachverhalt:

 

In der o. a. Ratssitzung hatte Herr Nowak seinen Antrag begründet. Nach kurzer Erörterung wurde der Antrag an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen mit der Maßgabe, dass vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung stattfinden soll.

 

Verwaltungsseitig ist darauf hinzuweisen, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind. Die Autofahrer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen Autofahrer warten. Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

Besondere Gehwege gibt es daher in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht.

 

Nach der Verkehrsmessung im vergangenen Jahr wurde kürzlich nochmals eine Messung durchgeführt. Neben dem Antrag, dem als Anhang die Ergebnisse der damaligen Verkehrsmessung beigefügt sind, wird auch das Ergebnis der letzten Messung aus dem April 2013 beigefügt. Diese hat deutlich höhere Nutzerzahlen als im Vorjahr ergeben. Die Geschwindigkeitskennzahlen sind ähnlich. Rund 50 % der Fahrzeuge fuhren eine Geschwindigkeit von max. 20 km/h, rund 85 % max. 25.

 

Die Verkehrsbelastung liegt bei der aktuellen Messung z. B. in der Zeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr bei durchschnittlich ca. 18 Fahrzeugen in der Stunde, in der Zeit von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr bei ca. 19 Fahrzeugen.

 

Bezüglich der gefahrenen Geschwindigkeit ist auch zu bedenken, dass Anwohner im Baugebiet mit dem längsten Fahrweg bei einer Geschwindigkeit von 7km/h über 4 Minuten benötigen, um das Baugebiet zu verlassen. Es ist daher nachzuvollziehen, dass sich der ein oder andere schnell dazu verleiten lässt, schneller zu fahren.

 

Dass die Geschwindigkeitsvorgaben in verkehrsberuhigten Bereichen meist nicht eingehalten werden, war vor vielen Jahren ein Grund dafür, dass entschieden wurde, neue Baugebiete nicht mehr als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, sondern als Tempo-30-Zone. Des Weiteren wurde damals angeführt, dass jüngere Kinder oft nicht zwischen einem verkehrsberuhigten Bereich, einer Tempo-30-Zone und dem übrigen Straßennetz differenzieren können und eine große Gefahr besteht, dass sie sich falsch verhalten und dadurch in Gefahr geraten.

 

i.      A.

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                 Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Rates vom 21. März 2013, TOP 14 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             -,---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Anregung

Ergebnisse einer zweiten Messung