hier: Vorstellung einer Planänderung zur Innenverdichtung
Sachverhalt:
Das Gewerbegebiet „Friethöfer
Kamp“ hat sich in vielen Jahrzehnten entwickelt und hat durch Firmenaufgaben,
Neugründungen und Firmenteilungen eine dauernde Weiterentwicklung durchlaufen.
Der Bebauungsplan „Friethöfer Kamp“ wurde im Jahre 1992 aufgestellt und enthält
verschiedene Regelungen zur Ausnutzung der Grundstücke. Neben einer
festgesetzten Grundflächenzahl zwischen 0,7 und 0,8 sind zusätzliche
Festsetzungen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft innerhalb
des Bebauungsplangebietes getroffen worden. Der Bebauungsplan ist ein sog.
zweigeteilter Bebauungsplan, der zusätzlich noch eine Fläche im Bereich der
Berkel als Ausgleichsfläche festgesetzt hat. Damals gab es noch nicht die
Möglichkeit zum externen Ausgleich, z. B. über ein Ökokonto.
Zwar wurde im
Rahmen der Baugenehmigungen der Nachweis zur Einhaltung der Festsetzungen z. B.
im Lageplan gefordert. Im Rahmen der Betriebstätigkeit hat sich jedoch bei Vielen
nachträglich weiterer Bedarf für Rangier- und Parkflächen etc. ergeben. Viele
solcher Baumaßnahmen sind genehmigungsfrei, so dass auch keine weitere
Kontrolle vorgesehen ist. Bei manchen Grundstücksteilungen wurden zudem
Freiflächen vom Betriebsteil getrennt, so dass heute im gesamten Plangebiet
etliche Betriebe zu fast 100 % versiegelte Betriebsflächen aufweisen. Gewerbetreibende
haben auch wenig Verständnis dafür, dass sie ihre Betriebsflächen nicht für die
notwendigen Bewegungsflächen etc. nutzen können. Einzig die Pflanzgebote um das
Plangebiet sind umgesetzt worden und haben auch einen klar erkennbaren Nutzen.
Sie sind gerade zum Wohngebiet und zur freien Landschaft auch aus
städtebaulicher Sicht sinnvoll und sollen dauerhaft erhalten bleiben.
Die externe
Ausgleichsfläche hat sich im Gegensatz zu den Maßnahmen innerhalb des
Plangebietes sehr gut entwickelt. Tatsächlich ist sie heute auch wesentlich
größer (+2400 qm) als damals geplant.
Im Zusammenhang
mit einer geplanten Firmenerweiterung und einer notwendigen Firmenteilung
ergeben sich nunmehr genehmigungsrechtliche Probleme, da die betroffenen Firmen
zu wenige verbleibende Freiflächen nachweisen können. Maßgebliche Flurstücke
sind zu fast 100 % versiegelt. Im Gewerbegebiet gibt es keine Freiflächen oder
Erweiterungsflächen, die dieses Problem lösen können. Es ist abzusehen, dass
dieses Problem noch weitere Betriebe betreffen könnte. Grundsätzlich ist die
Entwicklung bestehender Firmen in dem Gebiet sowohl ökologisch als auch
ökonomisch sinnvoll. Eine effektive Ausnutzung bestehender Infrastruktur und
gewerblicher Bauflächen ist sinnvoller, als die Neuversiegelung bisher
unbebauter Bereiche. Außerdem ist eine planungsrechtliche Lösung auch
Wirtschaftsförderung.
Im Zusammenhang
mit der neuen BauGB-Novelle wurde die Möglichkeit eröffnet, aus städtebaulichen
Gründen eine größere Verdichtung zuzulassen, um den Erfordernissen der
Innenentwicklung besser Rechnung zu tragen. So ist es nunmehr nach § 17 Abs. 2
BauNVO möglich, im Gewerbegebiet die zulässige Grundflächenzahl höher als 0,8
festzusetzen, sofern die allgemeinen Anforderungen an gesunde (Wohn-) und
Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen
auf die Umwelt vermieden werden. Das Plangebiet ist nicht sehr groß. Durch die
kleinteilige Gliederung und die innere Erschließung sind im Kern alle
Grundstücke Eckgrundstücke oder Straßenrandbebauung, die Grundstücke an den
Außenkanten liegen zur freien Landschaft oder zu Wohngebieten, getrennt durch
die Land- und Kreisstraßen. Durch eine intensivere Nutzung ist nicht zu
befürchten, dass es Grundstücke geben wird, auf denen eine ausreichende Belichtung
und Belüftung nicht mehr gewährleistet ist.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan zu ändern und in großen Teilen eine
höhere Ausnutzung der Grundstücke zuzulassen. Die Änderung soll sich jedoch
nicht auf die örtlich festgesetzten Pflanzflächen an den Außengrenzen des
Plangebietes beziehen.
Es ist angestrebt,
die Planänderung im Verfahren nach § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung)
durchzuführen. Dort ist Nachverdichtung als Planungsziel ausdrücklich genannt. Die
Bebauungsplanänderung dient mehreren Gewerbebetrieben. Um eine faire
Kostenübernahme zu organisieren, wäre ein unangemessener Verwaltungsaufwand
erforderlich. Daher wird vorgeschlagen, darauf zu verzichten.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 250,- Euro
Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto 09010.54310000
Anlagen:
Im Ratsinfosystem ist ein farbiges Luftbild vom Gewerbegebiet hinterlegt