hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sanierungsgebiet 1b“
umfasst, wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes
„Sanierungsgebiet 1b“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke
Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 5, Flurstücke 216 – 218 und 275.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet 1b“ und der
Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Wie in oben genannter Sitzung vorgestellt, soll der Bebauungsplan zur Verwirklichung des dort vorgestellten Vorhabens geändert werden.
Neben der Änderung der Art der baulichen Nutzung zur Verwirklichung von Wohnnutzung im gesamten Gebäude soll zudem das Maß der baulichen Nutzung geändert werden. Die dann zulässige dreigeschossige Bauweise wird durch die Festsetzung der Traufhöhe entsprechend der Planung und des Bestandes eingeschränkt.
Der Planentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Im
Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgern Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger
öffentlicher Belange durchgeführt.
Geltungsbereich der
4. Änderung des Bebauungsplanes:
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses
vom 10.10.2013, TOP 4 ö.S. und des Rates vom 17.10.2013. TOP 11 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
Entwurf der Begründung
Auszug aus dem Planentwurf
Entwurf textliche Festsetzungen