hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Zu den Alstätten II“
umfasst, wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zu den
Alstätten II“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück
Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 9, Flurstücke 62.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zu den Alstätten II“ und der
Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Wie in oben
genannter Sitzung vorgestellt, soll der Bebauungsplan zur Ermöglichung einer
Hinterlandbebauung geändert werden. Die geplante Bebauung soll sich dabei an
dem bereits bestehenden Gebäude nordöstlich orientieren. Für diese Bebauung war
damals der Bebauungsplan „Zu den Alstätten II“ erstmalig aufgestellt worden.
Der Planentwurf
ist im Ratsinfosystem angehängt, ebenso der Entwurf der Begründungen. Der
Planentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Im
Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgerinnen und Bürgern
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Bedenken wurden nicht erhoben. Parallel
wird die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 2.09.2014, Top 6 ö. S. und des Rates vom 30.09.2014, TOP 11 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Entwurf der
Bebauungsplanänderung (nur im Ratsinfosystem)
Entwurf der
Begründung (nur im Ratsinfosystem)