hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Gem.
§ 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hilgenesch“
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hilgenesch“ als Satzung.
4. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Hilgenesch“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 10. März 2015 bis zum
13. April 2015 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der
betroffenen Träger öffentlicher Belange statt.
Weder von
öffentlicher, noch von privater Seite sind Anregungen oder Bedenken vorgetragen
worden.
Unter Abwägung
aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hilgenesch“
als Satzung zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin