Betreff
39. Änderung des Flächennutzungsplanes -Baugebiet Austenkamp-
hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1006/2015
Art
Sitzungsvorlage

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 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Die Anregungen der Brandschutzdienststelle werden in den nachfolgenden Planebenen (Bebauungsplan und Ausführungsplanung) berücksichtigt.
  2. Der Anregung, das Plangebiet wie im Sachverhalt beschrieben zu erweitern, wird nicht gefolgt.
  3. Die Bedenken bezüglich eines möglichen Rückstaus auf der privaten Grünfläche werden im Bebauungsplan berücksichtigt.
  4. Die Bedenken wegen des Baumbestandes werden in der nachfolgenden Planungsebene erörtert.
  5. Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck -Baugebiet Austenkamp- nebst Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
  6. Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
  7. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

       Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des o. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 10. März 2015 bis zum 13. April 2015 (einschließlich) statt. Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

Die Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld stimmt der Planung unter dem Vorbehalt zu, dass eine der zukünftigen Nutzung entsprechende ausreichende Löschwasserversorgung und eine ausreichende Zufahrts- und Bewegungsfläche für Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes vorgesehen werden. Die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sei gemäß § 1 FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) Aufgabe der Gemeinde.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diese Anregung zur Kenntnis zu nehmen und in den nachfolgenden Planungsebenen (Bebauungsplan und Ausbauplanung) zu berücksichtigen.

 

Von privater Seite ist bezüglich der östlich des Plangebietes liegenden Fläche eine Stellungnahme des Eigentümers eingegangen. Hierbei regt er an, die schraffierte Fläche mit in das Planverfahren Bebauungsplan „Austenkamp“ aufzunehmen. Mittelfristig plane er, diese Flächen hinsichtlich einer Bebauung zu vermarkten. Aus seiner Sicht sprächen die folgenden Gründe für eine Bebauung:

 

-       Im Norden existiere bereits eine Bebauung (Hausnummer 87), so dass die Stadtgrenzen bzw. der Übergang zum Außenbereich nicht weiter zerfranst würde.

 

-       Eine verkehrstechnische Erschließung wäre über die vorhandene Stichstraße, über die ohnehin die Erschließung zweier weiterer Grundstücke geplant sei, einfach vorzunehmen.

 

-       Der geplante Landschaftsplan Baumberge-Nord gebe zu der schraffierten Fläche keine eindeutige Zuordnung, so dass die Planungshoheit bei der Stadt Billerbeck läge.

 

-       Im Zuge einer möglichen Erweiterung des Bebauungsplanes würde er im Gegenzug auch die Möglichkeit eines Flächenerwerbs für einen eventuell geplanten Graben entlang der geteerten Stichstraße ermöglichen.

 

 

Auszug aus dem Geoportal des Kreises Coesfeld

 

Das markierte Grundstück liegt im heutigen Landschaftsschutzgebiet (Hintergrundschraffur). Auch der Entwurf des Landschaftsplanes Nord sieht hier die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes vor. Das Wohnhaus mit der Hausnummer 87 liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes und musste sich an die südliche Bauflucht der Bestandsbebauung anpassen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das Plangebiet nicht auf den Grundstücksteil zu erweitern.

 

Der Eigentümer der nordöstlich gelegenen privaten Grünfläche im Änderungsbereich erhebt Bedenken gegen die Planung. Diese ergäben sich aus der Hochwasserproblematik und der daraus resultierenden Gefährdung seiner Immobilien. Als Grund führt er an, dass durch eine Bebauung der angrenzenden Wiese „wild abfließendes Wasser“ nicht abfließen könne. Dies habe auch die Simulation gezeigt. Soweit ihm bekannt sei, habe jeder dafür zu sorgen, dass „wild auftretendes Wasser“ ungehindert abfließen könne. Er könne bisher nicht erkennen, dass dies gewährleistet sei.

Des Weiteren sehe er eine Gefährdung seines Baumbestandes, vor allem der hier seltenen Maronenbäume.

 

Die Bedenken des Anliegers bzgl. eines möglichen Rückstaus auf dem Grundstück sind nachvollziehbar. Wie die Simulation (und Realität) gezeigt hat, fließt das wild abfließende Wasser von Osten kommend über die private Grünfläche ungefähr im Bereich der geplanten Straße Richtung „Austenkamp“. Würde durch die neue Bebauung eine Barriere errichtet, würde das Wasser von seinem Grundstück nicht ungehindert abfließen können und sich stauen.

 

Verwaltungsseitig ist dazu auszuführen, dass diese Problematik auf Ebene des  Flächennutzungsplanes nicht gelöst werden kann. Im Bebauungsplan soll der Bereich so gestaltet und festgesetzt werden, dass ein ungehinderter Abfluss sichergestellt wird. Zum einen soll nördlich der geplanten Straße ein Grundstücksstreifen festgesetzt werden, in dem es unzulässig sein wird, vorgegebene Geländehöhen z. B. durch Auffüllungen zu überschreiten. Zusätzlich sind in dem Bereich Nebenanlagen und sonstige Anlagen unzulässig, welche einen ungehinderten Abfluss behindern. Zum anderen wird die Straßenendausbauhöhe so geplant, dass auch die Straße keine Barriere bildet, sondern sich in das natürliche Gelände einfügt und „wild abfließendes Wasser“ aufnehmen kann. Dem Grundstückseigentümer wurde die Planung bereits zugeleitet und besprochen. Der Bebauungsplanentwurf wird zum besseren Verständnis und zur Information Aller in seinem momentanen Planungsstand als Anlage angehängt. Zurzeit findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt und das Ingenieurbüro prüft die vorzugebenden Höhen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Bedenken im nachgelagerten Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

Der angesprochene Baumbestand ist ebenfalls in nachgeordneten Verfahren zu behandeln. Unabhängig von der Rechtslage wird zurzeit geprüft, ob eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist eine Lösung nicht umsetzbar.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Bedenken im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren zu erörtern.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderungen des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind in den unter Bezug genannten Sitzungen und den Niederschriften nachzulesen und werden zum Bestandteil dieser Abwägung gemacht.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks 

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 10.02.2015, TOP 3 ö.S. und des Rates vom 24.02.2015, TOP 6 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

39. Änderung des Flächennutzungsplanes (nur im Ratsinfosystem)

Bebauungsplanentwurf „Austenkamp“ im Ratsinfosystem (nur im Ratsinfosystem)