Betreff
4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes "Sportzentrum Helker Berg"
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
Vorlage
FBPB/1049/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Helker Berg“ umfasst, wird die Aufstellung der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Helker Berg“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet Billerbecks und umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 25, Flurstücke 346, 464 und 467 tlw. sowie Flur 24, Flurstück 346 tlw.. Er wird wie folgt konkret umgrenzt:

·         Im Norden verläuft die Grenze des Geltungsbereiches 12 m parallel zur nördlichen Grenze des Flurstückes 346, Flur 25.

·         Die Grenze verläuft weiter im Osten in südlicher Richtung auf den südöstlichen Eckpunkt der Minigolf-Anlage und von dort auf den gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 283 und 285, Flur 25.

·         Richtung Nordwesten verläuft die Grenze weiter entlang der nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 284 und 285, Flur 25.

·         Nach Nordosten knickt die Grenze lotrecht auf den südwestlich gelegenen Grenzpunkt des Flurstückes 350, Flur 25 und verläuft weiter nach Osten und Norden entlang des Flurstücks 350, Flur 25, nach Norden, Osten, Norden und Westen entlang des Flurstücks 466, Flur 25.

·         Vom nordwestlichsten Grenzpunkt des Flurstückes 466, Flur 25 verläuft die Grenze lotrecht nach Norden und endet auf der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung und Ergänzung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.     Der Entwurf der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Sachverhalt:

 

Wie in oben genannter Sitzung beschlossen, ist ein Entwurf für die 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Helker Berg“ gefertigt worden. Er beinhaltet neben den geplanten Erweiterungen der Gebäude und der Parkplätze auch eine neue Zufahrt auf die K 30. Die Vorplanung wurde im Auftrag des Vorhabenträgers durch das Ingenieurbüro Lindschulte entworfen. Die für den Bebauungsplan notwendigen Abgrenzungen und Darstellungen sind in den Entwurf aufgenommen worden. Die Planung ist mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt und als Anlage im Ratsinfosystem einsehbar. Es handelt sich jedoch noch nicht um die Ausführungsplanung, sondern nur um die Vorplanung. Zur Realisierung der neuen Zufahrt wird mit dem Antragsteller parallel zum Planverfahren ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und -ergänzung ist im Ratsinfosystem angehängt, ebenso der Entwurf der Begründung.

Für die Bebauungsplanänderung und -ergänzung mit Zielsetzung einer Fortentwicklung der Sportanlage (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB gewählt werden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern Fragen durch die offengelegten Unterlagen nicht ausreichend beantwortet werden, besteht für die Bürger bei jeder Offenlage die Möglichkeit, Rücksprache mit der Verwaltung zu halten. Parallel wird die Beteiligung der berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.

 

i. A.                                                     i. A.

 

Michaela Besecke                           gez. Gerd Mollenhauer                   Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 05.05.2015, TOP 5 ö. S. und des Rates am 21.05.2015, TOP 14 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Vorplanung Anschluss an K 30 (nur im Ratsinfosystem)

Entwurf Bebauungsplanänderung und -ergänzung (nur im Ratsinfosystem)

Entwurf der Begründung mit immissionstechnischer Stellungnahme (nur im Ratsinfosystem)