hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Helker Berg“ umfasst,
wird die Aufstellung der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Helker
Berg“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet Billerbecks und
umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 25, Flurstücke
346, 464 und 467 tlw. sowie Flur 24, Flurstück 346 tlw.. Er wird wie folgt
konkret umgrenzt:
· Im Norden verläuft die Grenze des Geltungsbereiches 12 m parallel zur nördlichen Grenze des Flurstückes 346, Flur 25.
· Die Grenze verläuft weiter im Osten in südlicher Richtung auf den südöstlichen Eckpunkt der Minigolf-Anlage und von dort auf den gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 283 und 285, Flur 25.
· Richtung Nordwesten verläuft die Grenze weiter entlang der nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 284 und 285, Flur 25.
· Nach Nordosten knickt die Grenze lotrecht auf den südwestlich gelegenen Grenzpunkt des Flurstückes 350, Flur 25 und verläuft weiter nach Osten und Norden entlang des Flurstücks 350, Flur 25, nach Norden, Osten, Norden und Westen entlang des Flurstücks 466, Flur 25.
· Vom nordwestlichsten Grenzpunkt des Flurstückes 466, Flur 25 verläuft die Grenze lotrecht nach Norden und endet auf der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung und Ergänzung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die
Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
4. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker
Berg“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Wie in oben genannter Sitzung beschlossen, ist ein Entwurf für die 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Helker Berg“ gefertigt worden. Er beinhaltet neben den geplanten Erweiterungen der Gebäude und der Parkplätze auch eine neue Zufahrt auf die K 30. Die Vorplanung wurde im Auftrag des Vorhabenträgers durch das Ingenieurbüro Lindschulte entworfen. Die für den Bebauungsplan notwendigen Abgrenzungen und Darstellungen sind in den Entwurf aufgenommen worden. Die Planung ist mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt und als Anlage im Ratsinfosystem einsehbar. Es handelt sich jedoch noch nicht um die Ausführungsplanung, sondern nur um die Vorplanung. Zur Realisierung der neuen Zufahrt wird mit dem Antragsteller parallel zum Planverfahren ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung
und -ergänzung ist im Ratsinfosystem angehängt, ebenso der Entwurf der Begründung.
Für
die Bebauungsplanänderung und -ergänzung mit Zielsetzung einer Fortentwicklung
der Sportanlage (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann das beschleunigte
Verfahren nach § 13a BauGB gewählt werden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3
Abs. 2 BauGB wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben. Sofern Fragen durch die offengelegten Unterlagen nicht ausreichend
beantwortet werden, besteht für die Bürger bei jeder Offenlage die Möglichkeit,
Rücksprache mit der Verwaltung zu halten. Parallel wird die Beteiligung der
berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke gez.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 05.05.2015, TOP 5 ö. S. und des Rates am 21.05.2015, TOP 14 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Vorplanung Anschluss an K 30 (nur im Ratsinfosystem)
Entwurf Bebauungsplanänderung und -ergänzung (nur im Ratsinfosystem)
Entwurf der Begründung mit immissionstechnischer Stellungnahme (nur im Ratsinfosystem)