hier: Vorstellung der Planentwürfe
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den
Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlüsse in o. g. Sitzung wurden Planentwürfe für die Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung gefertigt, welche durch Herrn Lang vom Büro Wolters und Partner in der Sitzung vorgestellt werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit den Entwürfen der Bauleitplanung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Aufgrund geringer Betroffenheit würden voraussichtlich nur wenige Bürger an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen. Daher wird vorgeschlagen, der Öffentlichkeit über eine Offenlage die Möglichkeit zu geben, sich frühzeitig zu informieren und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Es ist davon auszugehen, dass durch die Möglichkeit, die Planung im Rathaus und im Internet einzusehen und sich persönlich oder per Telefon und Email zu informieren, in diesem Planverfahren eine ausreichende Informationsmöglichkeit gegeben ist.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin