hier: Erneute Beteiligung der öffentlichen Stellen
Sachverhalt:
Die Landesregierung führt im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW ein zweites Beteiligungsverfahren durch, da sich wesentliche Änderungen ergeben haben. Eine Stellungnahme zu den geänderten Teilen ist bis einschließlich 15. Januar 2016 möglich.
Die kompletten Unterlagen sind unter nachfolgendem Link einzusehen:
https://land.nrw/sites/default/files/asset/document/01_10_2015_lep_text_zweite_beteiligung_lanuv.pdf
Im Rahmen der ersten Beteiligung wurde Anfang letzten Jahres eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist im Ratsinfosystem einsehbar. Auch in den damals kritisierten Bereichen wurden Änderungen vorgenommen. Die Bewertung der Änderungen durch den Städte- und Gemeindebund sind ebenfalls angehängt.
Das Ziel 6.1-11 wurde geändert, enthält jedoch noch Einschränkungen für die Planungsfreiheit (Seite 40). Durch den beschlossenen Regionalplan werden jedoch noch genügend Spielräume für Billerbeck gesehen.
Aus dem Ziel 10.2-2 sind die Flächenvorgaben für die Planungsgebiete gestrichen worden. Diese sind nun als Grundsatz formuliert (ab Seite 181). Der Regionalplan Münsterland - Teilplan Energie ist bereits beschlossen und hat die formulierten Zielvorgaben erfüllt.
Hinzugekommen ist eine Zielvorgabe zum Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten. Hierzu wird auf Seite 192 und folgende verwiesen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, zu den Änderungen keine Stellungnahme abzugeben.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 18.02.2014, TÖP 2 ö.S. und Sitzung des Rates am 25.02.2014, TOP 10 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Stellungnahme der Stadt Billerbeck vom 26.02.2014
Bewertung durch den Städte- und Gemeindebund