hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen
Behördenbeteiligung
- Die Ausführungen der Bezirksregierung Münster, Dezernat 32 werden
zur Kenntnis genommen.
- Die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis
genommen. Eine weitergehende Berücksichtigung wird auf das
Bebauungsplanverfahren verlagert.
- Es wird
beschlossen, die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1
BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich
liegt nördlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck. Der Planbereich beinhaltet
in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 7 die Flurstücke 48, 49, 65
(tlw.), 73 bis 75 (alle tlw.) und in der Flur 8 die Flurstücke 73 tlw.,
177 tlw. sowie 178.
- Der Entwurf der 41. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf
der Begründung und Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3
Abs. 2 BauGB gebilligt.
- Der Entwurf
der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begrün-dung mit
Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel
erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 41. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und
Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführt. Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von
Seiten der Träger öffentlicher Belange sind die in der Anlage 1 aufgelisteten
Stellungnahmen eingegangen. Insgesamt beziehen sich die Anregungen nicht auf
die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die inhaltliche Aufarbeitung der Stellungnahmen
wird daher auf das Bebauungsplanverfahren verlagert.
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung wurde zudem die Bezirksregierung Münster, Dezernat 32 um eine landesplanerische Stellungnahme gebeten. Wie bereits berichtet, wird hierbei auf die Problematik hingewiesen, dass die Planung nicht mit dem Ziel 2-3 des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes in der aktuellen Fassung vereinbar wäre. Verwaltungsseitig wurde daraufhin ein Schreiben an die Landesplanungsbehörde versandt, in der auf die Problematik hingewiesen wurde. Ob dies zu einer Änderung des Entwurfes führt, bleibt jedoch offen. Zu den Punkten „Siedlungsbedarf“ und „Waldnutzung“ wurden Ergänzungen in die Begründung aufgenommen. Die Bezirksregierung hat nach erneuter Anfrage mitgeteilt, dass aktuell keine landesplanerischen Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen. Die Schreiben sind alle im Ratsinfosystem einsehbar.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das Verfahren zügig voranzutreiben. Die Offenlage soll so schnell wie möglich nach der Ratssitzung starten. Aufgrund der Feiertage und der gesetzlich vorgegebenen Fristen wird zum Zeitpunkt des Versendens der Einladungen zur Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 28.06.2016 die Offenlage noch nicht abgeschlossen sein. Der Wunsch, eine Beschleunigung des Verfahrens zu bewirken, um ggfls. der Landesplanung zuvor zu kommen, rechtfertigt nach Ansicht der Verwaltung dieses Vorgehen. Gegebenenfalls werden nachkommende Stellungnahmen dann in der Sitzung ergänzend vorgetragen. Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung wäre dann in der Sommerpause möglich. Der Bebauungsplan könnte im Rat Ende Juni zur Offenlage beschlossen werden, so dass nach der Sommerpause ein Beschluss möglich wäre, sofern keine unvorhergesehenen Probleme auftreten. Sollte sich abzeichnen, dass die Ratssitzung im September zu spät wäre, würde vorher eine Sondersitzung einberufen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, für die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes die
Offenlage durchzuführen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 19.11.2015, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 17.12.2015, TOP 18, ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Nur Ratsinfosystem:
Landesplanerische Stellungnahme der Bezirksregierung Münster
Stellungnahme der Stadt Billerbeck zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes
Aktuelle Landesplanerische Stellungnahme der Bezirksregierung Münster
41. Änderung des Flächennutzungsplanes- Entwurf Planzeichnung
41. Änderung des Flächennutzungsplanes- Entwurf Begründung