hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen
Behördenbeteiligung
- Der
Anregung, im Flächennutzungsplan eine Zweckbestimmung „Tennisverein“
aufzunehmen, wird nicht gefolgt. Eine Erweiterung des Bebauungsplanes
Richtung Norden erfolgt nicht.
- Der Anregung
der Bezirksregierung zur Differenzierung der zentrenrelevanten
Randsortimente mit Obergrenzen wird im Bebauungsplan gefolgt.
- Den
Anregungen des Kreises wird entsprechend der Ausführungen gefolgt, die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Die
Hinweise der Bundeswehr, der Telekom Deutschland GmbH, der Amprion GmbH
werden zur Kenntnis genommen.
- Den
Anregungen der IHK Nord Westfalen wird gefolgt.
- Die
Hinweise des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden zur Kenntnis genommen.
Es wird keine Notwendigkeit zu weitergehenden baulichen Maßnahmen an der
Landstraße gesehen, da sich aus der Bauleitplanung kein höheres
Verkehrsaufkommen ergibt.
- Es wird beschlossen, die 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich
bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt nordwestlich des
Stadtgebietes der Stadt Billerbeck. Der Planbereich beinhaltet in der
Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 6 die Flurstücke 110, 127-133,
186,188- 191, 201, 204, 218, 219 und 284.
- Es wird beschlossen, den Bebauungsplan
„Sondergebiet Gartenfachmarkt Hamern“ aufzustellen. Der Planbereich liegt
nordwestlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck. Der Planbereich
beinhaltet in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 6 die Flurstücke
127-130, 204, 219 und 284.
9.
Der
Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des
Bebauungsplanes „Sondergebiet Gartenfachmarkt Hamern“ mit den Entwürfen der
Begründungen mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach §
3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
10.
Der
Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zum
Bebauungsplan „Sondergebiet Gartenfachmarkt Hamern“ und die Begründungen mit
den Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt
die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Gartenfachmarkt Hamern“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführt. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung wurde zudem die
Bezirksregierung Münster, Dezernat 32 um eine landesplanerische Stellungnahme
gebeten.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach 14-tägigem Aushang der Planung am 3. Mai
2017 statt. 12 Personen haben sich in die Anwesenheitsliste eingetragen. Es
wurde eine Niederschrift gefertigt, welche als Anlage 1 beigefügt ist.
Der Eigentümer der
Tennisanlage hat im Nachgang zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
mitgeteilt, dass von seiner Seite keine dezidierte Darstellung für einen
Tennisplatz, sondern die Darstellung einer gemischten Baufläche (wie im
Planentwurf dargestellt) bevorzugt wird.
Die von privater Seite
und von Seiten der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind
in der Anlage 2 und 3 aufgelistet. Die Aufstellungen mit der
verwaltungsseitigen Stellungnahme werden zur Grundlage der Beschlussvorschläge
gemacht.
Leider lagen die
Ergebnisse der schalltechnischen Bewertung bis zum Versand der Einladung noch
nicht vor. Bis zur Sitzung wird eine Aktualisierung der Unterlagen im
Ratsinfosystem erfolgen. Zudem hat sich aufgrund einer Novelle zum
Baugesetzbuch die Notwendigkeit zu inhaltlichen Ergänzungen in den
Umweltberichten ergeben. Diese werden bis zur Sitzung erfolgen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Aufstellungsbeschlüsse zu
fassen und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel soll die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
i. A. i.
V.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer
Sachbearbeiterin Allgemeiner
Vertreter
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 21.03.2017, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 30.03.2017 TOP 3 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem,
Unterlagen werden zur Sitzung aktualisiert:
Niederschrift
Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahmen
gem. §§ 3 (1)/4 (1) BauGB
43. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Entwurf Planzeichnung
43. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Entwurf Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan „Sondergebiet
Gartenfachmarkt Hamern“ - Entwurf Planzeichnung
Bebauungsplan „Sondergebiet
Gartenfachmarkt Hamern“ - Entwurf Begründung mit Umweltbericht
Anlagen:
Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse,
Schalltechnische
Bewertung (wird zur Sitzung ergänzt)