hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen
Behördenbeteiligung
- Die
Bedenken des Herrn Guntermann werden zurückgewiesen und den Anregungen
wird nicht gefolgt.
- Der
Anregung von Frau Hansel zur Festsetzung der Baugrenzen wird gefolgt.
- Der
Anregung von Frau Strauß zur Ansiedlung eines hofabschließenden Gebäudes
wird nicht gefolgt.
- Den
Anregungen des Kreises wird entsprechend der Ausführungen gefolgt, die Hinweise
werden zur Kenntnis genommen.
- Die
Hinweise der Gelsenwasser AG, der Telekom Deutschland GmbH, der Unitymedia
NRW GmbH und der Westnetz GmbH, Netzplanung werden zur Kenntnis genommen.
- Es wird beschlossen, die 45. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich
bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt südlich des Stadtkerns der
Stadt Billerbeck. Die beiden Änderungsbereiche liegen im südlichen Teil
des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck zwischen der Straße „Baumgarten“
und dem Gewässer „Berkel“, nördlich und westlich des
Sankt-Ludgerus-Stiftes. Die Planbereiche umfassen die Grundstücke
Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 4, Flurstücke 293, 294, 658 sowie die
Flurstücke 106 teilweise und 659 teilweise.
- Es wird beschlossen, den Bebauungsplan „Ludgerusstift“
aufzustellen. Der Planbereich liegt südlich des Stadtkerns der Stadt
Billerbeck zwischen der Straße „Baumgarten“ und der Berkel. Das Plangebiet
wird begrenzt:
- Im Norden durch die Straße „Baumgarten“
sowie die südliche Grenze der daran angrenzenden Baugrundstücke
(Flurstücke 80, 82-84, 162 und 294, Flur 4, Gemarkung Billerbeck-Stadt),
- Im Osten durch die westliche Grenze,
der an der Wiesenstraße gelegenen Baugrundstücke (Flurstücke 178 und 179,
Flur 4, Gemarkung Billerbeck-Stadt)
- Im Süden durch die Berkel
- Im Westen durch weitere Baugrundstücke
(Flurstücke 112 und 326, Flur 4, Gemarkung Billerbeck-Stadt)
8.
Der
Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des
Bebauungsplanes „Ludgerusstift“ mit den Entwürfen der Begründungen mit
Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
gebilligt.
9.
Der
Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zum
Bebauungsplan „Ludgerusstift“ und die Begründungen mit den Anhängen sind nach §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der
Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach §
2 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ludgerusstift“ die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach §
4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Parallel zur
frühzeitigen Beteiligung wurde zudem die Bezirksregierung Münster, Dezernat 32
um eine landesplanerische Stellungnahme gebeten.
Da es sich um eine
Planung der Innenentwicklung handelt, für die keine im Freiraum gelegenen
Flächen beansprucht werden, gibt es keine Ziele der Raumordnung, die der
Planung entgegenstehen. Es wurde jedoch empfohlen, mit dem Dezernat 35
(Städtebau) Rücksprache zu halten, ob die gewählte Darstellung des
Sondergebietes einschließlich Zweckbestimmung genehmigungsfähig sei. Im
Ergebnis wird diese Festsetzung als problematisch angesehen, da sie nicht
bestimmt genug ist und es über die Baunutzungsverordnung Gebietstypen gibt,
welche dem Zweck entsprechend gewählt werden können. Daher wurden die Planentwürfe
dahingehend geändert, dass der Großteil des Gebietes entsprechend der heutigen
Nutzung als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt wird und der übrige Teil als
allgemeines Wohngebiet (in dem Kindergärten zulässig sind).
Nach der nun
erfolgten Vermessung des Geländes und der bestehenden Gebäudehöhen sind auch
die maximal zulässigen Höhen ergänzt worden. Herr Lang vom Büro WoltersPartner
wird die Änderungen in der Sitzung vorstellen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung
fand nach 14-tägigem Aushang der Planung am 9. Mai 2017 statt. 23 Personen
haben sich in die Anwesenheitsliste eingetragen. Es wurde eine Niederschrift
gefertigt, welche als Anlage 1 beigefügt ist.
Die wesentlichen
Punkte der Erörterung waren der Erhalt des parkartigen Umfeldes mit den
Fußwegen sowie die teilweise unbefriedigende Parkplatzsituation. Da der
Bebauungsplan hier nur grobe Vorgaben macht und die gesamte
Erschließungseinheit privat ist, wurde dem Betreiber nahegelegt, bei der
weiteren Umsetzung der Planung und bei hinzukommenden Nutzern, insbesondere der
Ansiedlung weiterer Wohnungen, ein Parkplatzkonzept zu erarbeiten, um
Verkehrsströme funktionaler zu gestalten. Durch die engen Baugrenzen und die
Begrenzung der Grundflächenzahl ist der Erhalt des Freiraumes gewahrt. Aus diesem Grunde orientieren sich auch die
ergänzend festgesetzten überbaubaren Flächen weiterhin an der offenen
Hofstruktur des Bestandsgebäudes. Der
Betreiber sieht den Parkcharakter als Qualitätsmerkmal seiner Einrichtung, so
dass keine Diskrepanz zu den Zielsetzungen besteht.
Zu der Anregung
von Frau Strauß zur Schaffung
eines abgeschlossenen Freiraumes für demente Bewohner ist auszuführen, dass
dieser auch durch eine gärtnerische Gestaltung geschaffen werden kann. So kann
die offene Hofstruktur der Bestandsgebäude beibehalten werden.
Die von privater
Seite im Nachgang schriftlich eingegangenen und von Seiten der Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 2
aufgelistet. Die Aufstellungen mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme werden
zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Aufstellungsbeschlüsse zu
fassen und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel soll die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 21.03.2017, TOP 4, ö.S. sowie des Rates vom 30.03.2017, TOP 5, ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Niederschrift Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahmen
gem. §§ 3 (1)/4 (1) BauGB
45. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Entwurf Planzeichnung
45. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Entwurf Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan „Ludgerusstift“
- Entwurf Planzeichnung
Bebauungsplan „Ludgerusstift“
- Entwurf Begründung mit Umweltbericht
Artenschutzrechtliche
Prüfung