Betreff
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Vorlage
FBF/0416/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Auf der Grundlage des § 105 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes.

Der Rat nimmt entsprechend Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat turnusmäßig die überörtliche Prüfung auf der Grundlage des § 105 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vorgenommen.

 

Von Juli 2017 bis Februar 2018 hat ein vierköpfiges Prüfungsteam die Finanzen, Schulen, Sport- und Spielflächen, sowie die Verkehrsflächen im Zeitraum 2010 bis 2017 geprüft. Für den interkommunalen Vergleich hat die gpaNRW die Daten der Jahre 2015 und 2016 verwendet. Die gpaNRW stellt u.a. auch fest, ob die Stadt Billerbeck sachgerecht und wirtschaftlich handelt. Adressat des Prüfungsberichtes ist zunächst die Bürgermeisterin, die Aufsichtsbehörde und, soweit ihre Zuständigkeit berührt ist, die Fachaufsichtsbehörde (§ 105 Abs. 4 GO NRW). Gem. § 105 Abs. 5 GO NRW legt die Bürgermeisterin dem RPA den Prüfungsbericht einschließlich der Teilberichte zur Beratung vor und dieser unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes, sowie die Ergebnisse seiner Beratungen. Eine Präsentation muss grundsätzlich nicht erfolgen.

 

Im Januar 2018 wurden die letzten Prüfungsergebnisse zusammengetragen. Die Ausarbeitung des Prüfungsberichtes wurde nach den Osterferien im April fertiggestellt, so dass sehr zeitnah im April 2018 die Präsentation durch die gpaNRW in der HFA Sitzung vom 24.04.2018 mittels PowerPoint erfolgen konnte.

 

Der Teilbericht „Vorbericht“ informiert über die wesentlichen Ergebnisse und die Prüfungsmethodik der stattgefundenen Prüfung. Neben der Rechtmäßigkeit legt die gpaNRW Wert auf den Kennzahlenvergleich als Prüfungsmethodik. Die ermittelten Kennzahlen der Stadt Billerbeck werden landesweit verglichen.

 

Die Stadt Billerbeck erreicht in allen Rechnungsjahren den Haushaltsausgleich und erhöht seit 2009 die Rücklagen. Es wird ihr bescheinigt, dass der Rechnungslegungsstandard vorbildlich ist. Die Planungen der Stadt Billerbeck sind plausibel und lassen kein zusätzliches Planungsrisiko erkennen. In der mittelfristigen Finanzplanung wird entsprechend der Orientierungsdaten mit 1% gerechnet. Diese Steigerungsrate konnte bisher auch gehalten werden. Die neuen Tarifabschlüsse im Frühjahr 2018 werden jedoch dazu führen, dass im nächsten Haushalt auch in der mittelfristigen Planung mit höheren Steigerungen geplant werden muss.

 

Im Prüfungsbericht werden Ergebnisse von Analysen als „Feststellung“, die eine positive aber auch negative Wertung beinhalten kann, aufgeführt. Empfehlungen von Seiten der gpaNRW werden als solche ausgewiesen. Sie könnten zu Verbesserungen führen.

 

Die gpaNRW hat bei der Stadt Billerbeck keine Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW festgestellt, die eine Stellungnahme der Stadt  erforderlich machen.

 

Da der Prüfungsbericht keine Beanstandungen, keine neuen oder wesentlichen Feststellungen und Empfehlungen enthält, die nicht schon bekannt sind, wird aus Kostengründen auf eine erneute Präsentation der PowerPoint Version durch die gpaNRW verzichtet. Im Gegenzug wurde eine Zusammenfassung aller Feststellungen bzw. Empfehlungen der gpaNRW erstellt und der Sitzungsvorlage beigefügt, um auch ohne eine erneute Präsentation vor Ort, ein umfassendes Bild über die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung zu vermitteln.

 

Weiterhin wird im nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung der Jahresabschluss 2017 mit den aktuellsten Zahlen und deren Analyse vom Wirtschaftsprüfer präsentiert.

 

Die Powerpoint-Präsentation der gpaNRW, sowie die Teilprüfungsberichte sind als pdf-Dateien im Ratsinformationssystem bzw. unter Mandatos abrufbar.

 

Soweit Ausdrucke in Papierform gewünscht werden, werden diese auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.

 

Als allgemeiner Beschluss wird die Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes vorgeschlagen. Sollten sich als Ergebnis der Beratung Handlungsbedarfe oder Verweisungen an Fachausschüsse ergeben, kann der Beschlussvorschlag erweitert werden.

 

 

i.A.

 

 

 

Marion Lammers                                                                  Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                                                                       Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

1) PowerPoint Präsentation der gpaNRW

2) Gesamtprüfungsbericht der GPA:

- Vorbericht

- Finanzen

- Kennzahlenset

- Schulen

- Sport- und Spielplätze

- Verkehrsflächen

3) Zusammenfassung der Empfehlungen und Feststellungen