Sachverhalt:
Das Gebäude Nordstraße 10 bis 16 soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Dieser nimmt die Gebäudehöhen (Trauf- und Firsthöhe) und die Gestaltung der benachbarten Bebauung auf.
Aufgrund der bestehenden hinteren Bauflucht muss das Gebäude an der Nordstraße liegen und die Freifläche Richtung Rondell. So werden der Fahrradunterstand und der Hauseingang auf der östlichen Seite angelegt. Die PKW-Zufahrt ist Richtung Nordstraße vorgesehen, rechtlich ist das Grundstück jedoch über beide Straßen erschlossen.
Verwaltungsseitig wird die Planung begrüßt. Das Grundstück wird wesentlich besser genutzt als bisher. Städtebaulich ist die Entwicklung an dieser Stelle zu begrüßen.
Verwaltungsseitig
wird daher vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu
erteilen.
Lage des
Grundstückes:
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Lageplan
Grundriss EG
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