Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes "Berkelbrücke"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1347/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.    Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Gelsenwasser AG, der Unitymedia NRW GmbH und der Unitymedia werden zur Kenntnis genommen und in den nachgelagerten Planungsschritten berücksichtigt.

2.    Den Anregungen von Straßen.NRW und der Telekom wird gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

3.    Der Bebauungsplan „Berkelbrücke“ nebst Begründung mit Umweltbericht und den Anhängen wird unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander beschlossen.

4.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW den Bebauungsplan „Berkelbrücke” unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht und Anhängen.

5.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplanes „Berkelbrücke” beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in der v. g. Sitzung wurde die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) vom 11. April 2017 bis zum 12. Mai 2017 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 1 aufgelistet.

Die Aufstellung mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

Die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind größtenteils durch die neuen Stellungnahmen ersetzt worden. Diese sind als Anlage (Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB) der im Bezug aufgeführten Sitzung einsehbar.

Die Anregung der Thyssengas AG zur Berücksichtigung ihrer Leitung war im Entwurf enthalten. Eine erneute Stellungnahme ist nicht eingegangen. 

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, den Bebauungsplan zu beschließen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 21.03.2017, TOP 3 ö.S. und des Rates vom 30.03.2017, TOP 5 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

·           Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen  (Anlage 1)

·           Bebauungsplanentwurf

·           Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den Anhängen (FFH- Verträglichkeitsuntersuchung, Artenschutzrechtliche Prüfung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Immissionstechnische Stellungnahme)