hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Friedhof/Gantweg/Massonneaustraße“
umfasst, wird die Aufstellung der 3. Änderung beschlossen. Der Änderungsbereich
umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 6, Flurstücke 143,
261 und 262.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit
§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof/Gantweg/ Massonneaustraße“
und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Wie in der o. g. Sitzung beschlossen, ist ein Entwurf zur Bebauungsplanänderung erstellt worden. Wesentlicher Inhalt ist die Erweiterung der Baugrenze parallel zur Straße „Zu den Alstätten“.
Es wird vorgeschlagen, die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, im Rahmen der Offenlage Stellung zu nehmen. Für persönliche Rückfragen steht die Verwaltung zur Verfügung.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur
Ratsinfosystem:
Entwurf der
Planzeichnung der 3. Änderung des Bebauungsplanes
Entwurf der
Begründung