hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
1.
Die
Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen. Den Anregungen der Bodenschutzbehörde wird
entsprechend der Ausführungen gefolgt.
2.
Die
Hinweise der LWL-Archäologie für Westfalen werden zur Kenntnis genommen und in
die Planzeichnung aufgenommen.
3.
Die
Hinweise der Thyssengas GmbH werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung bzgl.
der Darstellung der Leitung im Bebauungsplan wird nicht berücksichtigt. Die
Anregung, einen Hinweis in die Begründung aufzunehmen, wird berücksichtigt.
4.
Die
Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.
5.
Es wird
beschlossen, die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck
durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich befindet
sich im nördlichen Stadtzentrum und umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt,
Flur 13, das Flurstück 289.
6.
Es wird
beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ aufzustellen.
Der Planbereich liegt sich im nördlichen Stadtzentrum zwischen Darfelder
Straße, Industriestraße und Richtengraben und umfasst in der Gemarkung
Billerbeck-Stadt, Flur 13, die Flurstücke 289, 290 und 291.
7.
Der
Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ mit den Entwürfen der
Begründungen mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach §
3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
8.
Der
Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ und die Begründungen mit den
Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 46. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach §
4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinen durchgeführt. Parallel
zur frühzeitigen Beteiligung wurde zudem die Bezirksregierung Münster, Dezernat
32, um eine landesplanerische Stellungnahme gebeten. Landesplanerische Bedenken
wurden nicht vorgetragen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
fand durch 14-tägigen Aushang der Planung vom 8. August 2018 bis zum 7.
September 2018 (einschließlich) statt. Stellungnahmen sind von privater Seite
nicht eingegangen.
Von Seiten der
Träger öffentlicher Belange sind keine Bedenken gegen die Planung erhoben
worden. Die Aufstellung der eingegangenen Anregungen mit den verwaltungsseitigen
Stellungnahmen wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht. Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die Aufstellungsbeschlüsse zu fassen und die Offenlage nach
§ 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel soll die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses vom 07.12.2017, TOP 2, ö.S., sowie des Rates vom 14.12.2017, TOP
18, ö.S.
Anlagen:
Stellungnahmen
gem. §§ 3 (1)/4 (1) BauGB
Nur
Ratsinfosystem:
46. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Entwurf Planzeichnung
46. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Entwurf Begründung mit Umweltbericht
Auswirkungs- und
Verträglichkeitsprüfung
1. Änderung Bebauungsplan
„Sondergebiet Conze Colsman“ - Entwurf Planzeichnung
1. Änderung Bebauungsplan
„Sondergebiet Conze Colsman“ - Entwurf Begründung mit Umweltbericht und
Immissionsschutz-Gutachten
Stellungnahme der Bezirksregierung Münster