Betreff
46. Änderung des Flächennutzungsplanes und 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Conze Colsman"
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FBPB/1382/2018
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.    Die Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen. Den   Anregungen der Bodenschutzbehörde wird entsprechend der Ausführungen  gefolgt.

2.    Die Hinweise der LWL-Archäologie für Westfalen werden zur Kenntnis genommen und in die Planzeichnung aufgenommen.

3.    Die Hinweise der Thyssengas GmbH werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung bzgl. der Darstellung der Leitung im Bebauungsplan wird nicht berücksichtigt. Die Anregung, einen Hinweis in die Begründung aufzunehmen, wird berücksichtigt.

4.    Die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.

5.    Es wird beschlossen, die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich befindet sich im nördlichen Stadtzentrum und umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 13, das Flurstück 289.

6.    Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ aufzustellen. Der Planbereich liegt sich im nördlichen Stadtzentrum zwischen Darfelder Straße, Industriestraße und Richtengraben und umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 13, die Flurstücke 289, 290 und 291.

7.    Der Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ mit den Entwürfen der Begründungen mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

8.    Der Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ und die Begründungen mit den Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Conze Colsman“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinen durchgeführt. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung wurde zudem die Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, um eine landesplanerische Stellungnahme gebeten. Landesplanerische Bedenken wurden nicht vorgetragen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand durch 14-tägigen Aushang der Planung vom 8. August 2018 bis zum 7. September 2018 (einschließlich) statt. Stellungnahmen sind von privater Seite nicht eingegangen.

 

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange sind keine Bedenken gegen die Planung erhoben worden. Die Aufstellung der eingegangenen Anregungen mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Aufstellungsbeschlüsse zu fassen und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 07.12.2017, TOP 2, ö.S., sowie des Rates vom 14.12.2017, TOP 18, ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Stellungnahmen gem. §§ 3 (1)/4 (1) BauGB

Nur Ratsinfosystem:

46. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf Planzeichnung

46. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf Begründung mit Umweltbericht

Auswirkungs- und Verträglichkeitsprüfung

1. Änderung Bebauungsplan „Sondergebiet Conze Colsman“ - Entwurf Planzeichnung

1. Änderung Bebauungsplan „Sondergebiet Conze Colsman“ - Entwurf Begründung mit Umweltbericht und Immissionsschutz-Gutachten

Stellungnahme der Bezirksregierung Münster