Betreff
Unterschutzstellung einer Kalkbrennerei und Eintrag in die Denkmalliste
Vorlage
FBPB/1433/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Kalkbrennerei wird in die Denkmalliste der Stadt Billerbeck, Listenteil A, als technisches Baudenkmal eingetragen.


Sachverhalt:

 

In o.g. Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten wurde die vorläufige Unterschutzstellung der Kalkbrennerei gemäß § 4 Abs. 1 DSchG NRW beschlossen. Unter Beachtung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorgaben wurde die Kalkbrennerei schließlich mit Bescheid vom 29.06.2018 vorläufig als Baudenkmal unter Schutz gestellt.

 

Gem. § 4 Abs. 2 S. 2 DSchG NRW verliert die vorläufige Unterschutzstellung ihre Wirksamkeit, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten das Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste eingeleitet wird. Somit wäre die vorläufige Unterschutzstellung zum 29.12.2018 ausgelaufen. Aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden Gutachtens der für die Denkmalwertbeurteilung technischer Einrichtungen zuständigen Mitarbeiterin der LWL-Denkmalpflege, Frau Dipl.-Ing. Claudia Reck, und der entsprechenden gutachterlichen Bestätigung des Denkmalwertes der Kalkbrennerei wurde mit Datum vom 20.12.2018 der Eigentümer im Rahmen der verwaltungsverfahrensrechtlichen Anhörung gem. § 28 Abs. 1 VwVfG NRW zur Stellungnahme zu einer möglichen endgültigen Unterschutzstellung aufgefordert, um den Fortbestand des Schutzstatus über den 29.12.2018 hinaus zu gewährleisten.

 

Der Eigentümer hat im Rahmen der Anhörung auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

 

Gem. § 3 Abs. 1 S. 1 1. Hs DSchG NRW sind Denkmäler in die Denkmalliste der Kommune einzutragen; ein Ermessensspielraum ist der Unteren Denkmalbehörde hierbei nicht gegeben. Aufgrund des Denkmalwertgutachtens von Frau Dipl.-Ing. Reck wird verwaltungsseitig die endgültige Unterschutzstellung und der Eintrag der Kalkbrennerei in die Denkmalliste der Stadt Billerbeck, Listenteil A, vorgeschlagen.

 

 

Im Auftrag                                          Im Auftrag                 

 

 

 

Axel Kuhlmann                                Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 26.04.2018, TOP 6 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Gutachten von Frau Dipl.-Ing. Claudia Reck M.A., LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster – nur im Ratsinfosystem