hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die
Stellungnahmen der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Deutsche Bahn AG und des
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
werden zur Kenntnis genommen.
2. Die
Anregungen der Bodenschutzbehörde des Kreises Coesfeld werden berücksichtigt.
3. Die
Anregung der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld zur Darstellung der
Löschwasserversorgung wird berücksichtigt. Die Anregung, die zweite
Feuerwehrzufahrt im Bebauungsplan festzusetzen, wird nicht berücksichtigt.
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
4. Gem.
§ 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder
Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
5. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes
“Darfelder Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht
aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
6. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 18. April 2019 bis zum 20. Mai 2019 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von privater Seite
sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in
der Anlage I aufgelistet.
Die Aufstellung mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen werden zur
Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und
öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplanes
zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 26.03.2019, TOP 2 ö.S., und des Rates vom 04.04.2019, TOP 4 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
· Anlage I - Abwägungstabelle
· Entwurf der Planzeichnung
· Entwurf der Begründung