hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren :
1.
Die
Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung der Bauaufsicht wird durch
redaktionelle Korrektur gefolgt. Der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde
bzgl. der Aufnahme weiterer Hinweise aus dem frühzeitigen Verfahren wird nicht gefolgt.
2.
Die
Hinweise der Telekom Deutschland GmbH, der Unitymedia NRW GmbH, der Amprion
GmbH und des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.
3.
Den
Anregungen von Straßen.NRW und der Westnetz GmbH wird gefolgt.
4.
Der
Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.
Abschließende Beschlüsse:
5.
Gemäß §
8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Buschenkamp“ aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
6.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander den Bebauungsplan „Buschenkamp” mit den
örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung
sowie der Begründung mit Umweltbericht.
7.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan
„Buschenkamp“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411)
in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2
BauGB vom 5. August 2019 bis zum 4. September 2018 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden
sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Von privater Seite
sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in
der Anlage I aufgelistet.
Die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind als
Grundlage der Abwägung ebenfalls noch einmal beigefügt (Anlage II).
Die Aufstellungen mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme werden zur
Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.
Verwaltungsseitig wird unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen,
den Bebauungsplan zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 25.06.2019, TOP 5 ö. S., und des Rates vom 27.06.2019, TOP 12 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
·
Stellungnahmen
gem. §§ 3 (2) / 4 (2) BauGB (Anlage I)
·
Stellungnahmen
gem. §§ 3 (1) / 4 (1) BauGB (Anlage II)
·
Bebauungsplan
„Buschenkamp“ - Entwurf Planzeichnung-
· Bebauungsplan „Buschenkamp“ - Entwurf Begründung mit Umweltbericht und Anlagen-