Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren :

1.    Die Hinweise des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen. Der  Anregung der Bauaufsicht wird durch redaktionelle Korrektur gefolgt. Der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde bzgl. der Aufnahme weiterer Hinweise aus dem frühzeitigen Verfahren  wird nicht gefolgt.

2.    Die Hinweise der Telekom Deutschland GmbH, der Unitymedia NRW GmbH, der Amprion GmbH und des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr werden zur Kenntnis genommen.

3.    Den Anregungen von Straßen.NRW und der Westnetz GmbH wird gefolgt.

4.    Der Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.

 

Abschließende Beschlüsse:

5.    Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Buschenkamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

6.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander den Bebauungsplan „Buschenkamp” mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.

7.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Buschenkamp“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 5. August 2019 bis zum 4. September 2018 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.  

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage I aufgelistet.

Die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind als Grundlage der Abwägung ebenfalls noch einmal beigefügt (Anlage II).

Die Aufstellungen mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme werden zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, den Bebauungsplan zu beschließen.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 25.06.2019, TOP 5 ö. S., und des Rates vom 27.06.2019, TOP 12 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Nur Ratsinfosystem:

·           Stellungnahmen gem. §§ 3 (2) / 4 (2) BauGB (Anlage I)

·           Stellungnahmen gem. §§ 3 (1) / 4 (1) BauGB (Anlage II)

·           Bebauungsplan „Buschenkamp“ - Entwurf Planzeichnung-

·           Bebauungsplan „Buschenkamp“ - Entwurf Begründung mit Umweltbericht und Anlagen-