hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung des Beteiligungsverfahrens
1.
Für das
Plangebiet, welches umgrenzt wird durch die Nottulner Straße, die Münsterstraße,
den Austenkamp und den Austenkampweg wird die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nottulner Straße beschlossen.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit
§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nottulner Straße“ und der Entwurf
der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Bereits in v.
g. Sitzungen wurde über die geplante Änderung des Bebauungsplanes im Bereich
der Pension „Zur Berkelquelle“ beraten. Entsprechend der Beschlusslage ist die
Bebauungsplanänderung für die Durchführung im beschleunigten Verfahren
vorbereitet worden. Das Plangebiet umfasst den gesamten ursprünglichen
Bebauungsplan, da sich auch für die übrigen Grundstücke Änderungsbedarf,
insbesondere aufgrund geänderter Rechtslagen, ergeben hat.
Zusätzlich
wurde wie beschlossen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Dieser
beinhaltet neben der Übernahme der Planungskosten auch die Präzisierung
weiterer Planungsdetails:
-
Festlegung
des geplanten Baukörpers
-
Keine
Aufenthaltsräume in der dritten Ebene
-
Anlage
von 12 Stellplätzen (einen mit Sonderbreite)
-
Stellplatzschlüssel
von 1,5/Wohneinheit bei der Nutzungsänderung in mehrere Wohneinheiten
Die
Planänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt
werden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgern
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der
berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 29.08.2019, TOP 1 ö.S., und des Rates vom 10.10.2019, TOP 9 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
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Entwurf
der Planzeichnung
·
Entwurf
der Begründung