Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes "Dreitelkamp I"
hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1543/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.     Der Anregung der LWL-Archäologie Westfalen zur Erweiterung der Hinweise wird gefolgt.

3.     Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes “Dreitelkamp I“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

4.     Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

5.     Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dreitelkamp I“ beschlossen worden ist.

 

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 11. März 2020 bis zum 14. März 2020 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.  

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage I aufgelistet.

Die Aufstellung mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

 

In Bezug auf die Anpassung des Flächennutzungsplanes (Änderung von der Zweckbestimmung einer Gemeinbedarfsfläche „Schule“ in „Kindergarten“) hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass der Planbereich durch Siedlungsstruktur geprägt sei und sich lediglich die Zweckbestimmung ändere. Ziele der Raumordnung, die der Bauleitplanung entgegenstehen, gäbe es nicht.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen.

 

i. A.                                                    

 

 

 

Michaela Besecke                            Marion Dirks 

Stadtplanerin                                     Bürgermeisterin

 


Bezug:     Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 18.02.2020, TOP 2 ö.S., und des Rates vom 27.02.2020, TOP 4 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

·        Anlage I – Abwägungstabelle

·        Entwurf der Planzeichnung

·        Entwurf der Begründung