Sachverhalt:
Entsprechend den Ausführungen im beigefügten Vermerk wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung folgendes beschlossen:
1. Für das Plangebiet, welches Teilflächen der Flurstücke 16 und 17 in der Flur 11, Gemarkung Billerbeck-Stadt, umfasst wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Bau GB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Darfelder Straße beschlossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
4. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6. Nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die be-rührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Im Auftrag
Michaela Besecke Marion Dirks
Stadtplanerin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 19.03.2020, TOP 3 ö. S. und Sitzung des Rates vom 02.04.2020, TOP 4 ö. S.
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung vom 2. April 2020