Sachverhalt:
Auf dem Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 44, Flurstück 35, soll ein Hähnchenmaststall für 39.900 Tiere errichtet werden. Die geplante Mastanlage liegt im Landschaftsschutzgebiet Baumberge, jedoch in unmittelbarer Nähe der bestehenden Hofanlage. Der Hof liegt auf einer Kuppe. Durch ein vorgelagertes Wäldchen ist Richtung Nordwesten eine Abschirmung bereits vorhanden. Auch hier ist eine zweite Anlage später denkbar. Durch eine Baumanpflanzung nördlich der Zuwegung soll die Sichtachse zwischen Wäldchen und Hofanlage gebrochen werden. Die Anlage würde sich durch rötliches Trapezblech und Verblendung an die bestehende Hofstelle anpassen.
Verwaltungsseitig wird der geplante Standort aufgrund seiner direkten Angliederung an den Hof und die bereits bestehende Abschirmung als für das Landschaftsbild vertretbar angesehen. Es wird daher vorgeschlagen, zu einem entsprechenden Antrag das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu geben.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan