hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese fand in Form einer Auslage über
einen Monat statt. Am 28. April 2021 wurde zudem eine digitale
Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Präsentation ist unter diesem Link
nachzuschauen:
https://www.billerbeck.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=5&id=419.
Verständnisfragen
wurden direkt beantwortet. Weitergehende Fragen sind zudem in einer weiteren
Anlage zusammengefasst. Stellungnahmen von Ratsmitgliedern sind dabei nicht mit
aufgenommen worden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll ja gerade den übrigen
Bürgern Raum geben ihre Haltung zu vertreten, da diese sich in politischen
Gremien nicht äußern können. Diese Aufstellung umfasst auch Fragestellungen,
welche im Vorfeld oder Nachgang bei der Verwaltung eingegangen sind.
Das Interesse an
der Veranstaltung war groß, über 160 Teilnehmer waren zwischendurch anwesend.
Natürlich ist die Dynamik einer Präsenzveranstaltung größer, aber auch die
digitale Veranstaltung hat einen guten Austausch ermöglicht. Dabei wird auch
auf die Abfrage aller Interessenten verwiesen, welche als Gesamttabelle noch
einmal als Anlage beigefügt wurde.
In der letzten
Sitzung wurde die Darstellung einer Flächenbilanz vergangener Baugebiete
erbeten. Nicht alle Baugebiete sind miteinander direkt vergleichbar, da es
oftmals unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt. Z.B. sind in den Gebieten
Oberlau große Flächen für den Lärmschutzwall verbraucht worden. Auch kleinere Gebiete,
welche im Rahmen der Nachverdichtung bebaut wurden, sind aufgrund von
Besonderheiten der Erschließung oder im Gebiet liegenden Bestandsgebäuden nicht
gut miteinander zu vergleichen. Um einen Überblick über eine längere Zeitspanne
zu bekommen sind die Gebiete Oberlau II und Gantweger Bach herangezogen worden.
Diese Zusammenstellung ist als Anlage beigefügt, die Angaben des Baugebietes
Buschenkamp Süd sind als Vergleich ebenfalls beigefügt.
Verwaltungsseitig
wird folgendes weiteres Vorgehen vorgeschlagen. Das Plankonzept wird weiter
ausgearbeitet und nach den Sommerferien mit dem Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung Träger öffentlicher Belange für die Offenlage vorbereitet. Dabei
werden die Festsetzungen dahingehend weiterentwickelt, dass auch auf weiteren
Grundstücken Hausgruppen möglich sein werden. Sie bleiben jedoch so
zugeschnitten, dass als Alternative auch Einfamilien- oder Doppelhäuser möglich
sein werden, wenn sich bei der Vergabe mangelnde Umsetzungsmöglichkeiten
zeigen. Zudem können im Rahmen der Errichtung und Vermarktung/Vermietung der
Reihenhäuser der Investoren im Gebiet Buschenkamp (Nord) Erfahrungen gesammelt
werden. Daraus wird sich ableiten lassen, ob im Buschenkamp Süd für diese
Wohnform ein weiterer Bedarf besteht. Auch hierfür soll der
Bebauungsplanentwurf flexibel genug sein. Die Zielgruppe sind aufgrund der Lage
des Baugebietes und der dort sich in Aufbau befindlichen Infrastruktur
insbesondere für Familien geeignet. Darauf ist der Fokus des Baugebietes
gesetzt.
Bezüglich der
weitergehenden Überlegungen zu mehr nachhaltigem Bauen sind verschiedene
Richtungen denkbar, die teilweise auch schon andiskutiert wurden.
Es ist in den
letzten Baugebieten auffällig, dass der Anspruch der Öffentlichkeit zum Thema
Klimaschutz und Nachhaltigkeit erheblich größer ist als er sich vor Ort in den
eigenen Gärten oder Wohnhäusern widerspiegelt. Aus der verwaltungsseitigen
Erfahrung kann resümiert werden, dass sich in Baugebieten in den 1990er Jahren
wie Oberlau II die Bauherren mehr Gedanken zu ökologischem Bauen gemacht haben
als heute. Teilweise liegt dies sicher auch an den gesetzlich gestiegenen
Anforderungen, z.B. an den Wärmeschutz, aber gerade z. B. in Hinblick auf
Begrünung und Wiederverwendung von Niederschlagswasser ist viel Luft nach oben.
Es stellt sich somit die Frage, wie dieser Rückschritt wieder gewendet werden
kann.
Auf Ebene der
kommunalen Baulandentwicklung gibt es dazu verschiedene Möglichkeiten. Da die
Stadt Billerbeck bewusst Baugebiete nicht mit Projektentwicklern realisiert um
privaten Bauherren aus erster Hand Grundstücke anbieten zu können, sind diese
kleinteiliger anzusetzen und können nicht „einfach“ einem Bauträger vorgegeben
werden. Ein Bebauungsplan gibt dazu auch nur beschränkte Möglichkeiten, da sich
der Festsetzungskatalog auf die Vorgaben aus dem Baugesetzbuch beschränkt.
Zudem müssen Festsetzungen dauerhaft kontrolliert werden; wenn etwas aus
eigener Überzeugung realisiert wird, ist eine solche Überwachung i.d.R.
unnötig.
Auf Anregung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde in Bezug auf die Preisgestaltung bereits
ein Klimaschutzaspekt durch eine Bezuschussung von kfW 40 Häusern im Baugebiet
„Buschenkamp“ (Nord) beschlossen. Im Laufe der nächsten Monate könnte hierzu
ein erstes Resümee gefasst werden. Denkbar wäre, diesen Förderbereich weiter
auszuarbeiten und z. B. durch Förderung von begrünten Dächern zu ergänzen.
Diese Überlegungen können mit den zukünftigen Verkaufspreisen der Grundstücke
im Laufe des Winters weiter konkretisiert werden.
Zudem könnten für Bauherren
Angebote, z.B. in Form von Workshops zum Thema Bauen, aufgebaut werden. Dabei
ist entscheidend, dass hierbei ein wirklicher Mehrwert angeboten werden kann.
Durch praktische Beispiele vor Ort und Hilfestellungen, die sich auf ein
breiteres Spektrum des Bauens beziehen, könnte sich daraus ein wiederkehrendes
und sich weiterentwickelndes Angebot für alle interessierten Billerbecker
entwickeln. Dabei könnte auch die Kompetenz ortsansässiger Firmen zu bestimmten
Themen eingebunden werden. Die Klimaschutzmanagerin Rebecca Hilmer wird sich
hier federführend einbringen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
(nur im Ratsinfosystem)
-
Ergebnisprotokoll
-
Ergebnis
der Befragung der Interessenten im Vorfeld der Veranstaltung
-
Vergleich
Flächenbedarf verschiedener Baugebiete