hier: Vorstellung eines Plankonzeptes
Sachverhalt:
Auf dem Grundstück
zwischen der ehemaligen Strumpffabrik an der Darfelder Straße und dem Bahnhof,
auf einer Fläche, welche bisher als Wald angelegt war, ist die Errichtung von
drei Mehrparteienhäusern geplant.
Im Zuge der 5.
Änderung des Bebauungsplanes für die Errichtung des Gebäudes zwischen
Fabrikantenvilla und der alten Landwirtschaftsschule wurde im Jahr 2019 ein
Artenschutzgutachten gefertigt, welches für den Wald festgestellt hatte, dass
dieser so stark geschädigt ist, dass auf Dauer die Verkehrssicherheit gefährdet
ist. (Zitat Seite 15 der ASB: „Es ist anzunehmen, dass der gesamte
Fichtenbestand in Folge von Kalamitätsschäden in Kürze absterben und auch ohne
menschlichen Eingriff absehbar nicht mehr als potenzielle Niststätte zur
Verfügung stehen wird.“). In Abstimmung mit dem Forstamt ist der gesamte
Fichtenbestand und eine ebenfalls geschädigte Buche beseitigt worden. Die
übrigen, als zu erhalten im bisherigen Bebauungsplan festgesetzten Bäume
entlang der Straße Am Voßkamp sind erhalten geblieben. Für die Buche erfolgt
nach Fertigstellung der Baumaßnahmen eine Ersatzbepflanzung.
Die bisherige
Waldparzelle ist bereits im bisherigen Bebauungsplan mit einem großen Baufeld
als Mischgebiet ausgewiesen. Trotzdem unterliegt der Wald dem Forstrecht und
muss daher wiederaufgeforstet werden oder es wird eine Aufforstungsfläche als
Ersatz (hier mit Faktor 1,5) erforderlich. Dieser Weg soll hier gegangen werden
und ist mit Wald und Holz NRW abgestimmt.
Die drei Baukörper
sollen als Hausgruppe parallel zur jeweiligen Grundstücksgrenze angeordnet und
unterirdisch durch eine Tiefgaragenanlage verbunden werden. Gegenüber einem
sehr großen Baukörper fügen sich drei kleinere Baukörper besser in die
Umgebungsbebauung ein. Der Baukörper östlich der unter Denkmalschutz stehenden
Fabrikantenvilla soll sich mit zwei Vollgeschossen und einem Flachdach deutlich
unterordnen. Die beiden anderen Baukörper sollen ein verhältnismäßig kleines
Staffelgeschoss mit einem flachgeneigtem Satteldach erhalten, welches im
Kontext der Umgebungsbebauung steht. Auf dem Grundstück sollen neben einem
Gebäude für Fahrräder auch verschiedene Zugänge zu den Häusern angelegt werden.
Die Vorstellung
eines Plankonzeptes erfolgte im Gestaltungsbeirat in einem sehr frühen Stadium
(s. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 10.12.2020, TOP 1
n.ö.S).
Mit den Hinweisen
und Anregungen wurde eine Überarbeitung und weitere Ausarbeitung vorgenommen.
Dies wurde mit dem Gestaltungsbeirat rückgekoppelt und ein positives Votum
gegeben.
Im Weiteren sind
Details in der Gestaltung und der Ausführung weiter zu vertiefen, wie
Gestaltung der Zugänge und Zufahrten. Im Rahmen der Erarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes werden zudem auch noch Details der Begrünung im
Zusammenhang mit der Tiefgarage festgelegt.
Der rechtsgültige
Bebauungsplan weist heute im Plangebiet ein großes Baufeld mit einem
zweigeschossigen Baukörper und einem steilen Dach vor. Zudem ist der Bereich
als Mischgebiet ausgewiesen. Hintergrund dieser Festsetzung sind die im Umfeld
vorhandenen Immissionsquellen. Bereits im Rahmen der 5. Änderung wurde dieses
Thema beleuchtet, da auch der westliche, bestehende Baukörper eine reine
Wohnnutzung beinhaltet. Bei weiteren reinen Wohngebäuden im Mischgebiet besteht
die Gefahr, dass der Gebietscharakter in Richtung Wohngebiet verändert wird.
Dies ist nur durch eine Bebauungsplanänderung möglich, da die Grundzüge der
Planung nicht durch eine Befreiung beeinträchtigt werden dürfen. Zur Umsetzung
des Plankonzeptes ist die Änderung zudem erforderlich, um das große Baufeld in
drei kleine zu verändern und die Baukörpergestaltung anzupassen.
Im Vorfeld der
Erarbeitung des Plankonzeptes wurde verwaltungsseitig das Vorhaben im Hinblick
auf die Auswirkungen auf das Umfeld geprüft. Zwar ist es städtebaulich sinnvoll
in dieser zentralen Lage zwischen Innenstadt und Bahnhof eine Nachverdichtung
mit Mehrparteienhäusern zuzulassen, allerdings liegt im Plangebiet ein
Futtermittelhersteller, der durch eine solche Planung weder in seiner heutigen
Betriebstätigkeit noch in seiner durch Bebauungsplan möglichen Erweiterung
beeinträchtigt werden darf. Zwischen dem Betrieb und dem jetzt zu überplanenden
Grundstück liegt allerdings noch Mischgebietsfläche, die von dem Betrieb heute
schon zu berücksichtigen ist. Daher wurde dem Antragsteller aufgegeben ein
Immissionsgutachten in Auftrag zu geben, zu dem durch die Verwaltung im Zusammenarbeit
mit dem Umweltamt des Kreises Coesfeld die Prüfinhalte vorgegeben wurden.
Als
Berechnungsgrundlage wurde die Betriebsfläche genommen, welche im Rahmen des
heutigen Bebauungsplanes alle möglichen Erweiterungen berücksichtigt. Der
Gutachter hat daher quasi am Zaun des Gewerbegrundstückes angefangen zu
rechnen, wie hoch die Immissionen zum nächst gelegenen Mischgebiet sein dürfen
und was dann noch an dem betroffenen Grundstück ankommt (s. Anlage II, Seite
23). Die Werte des allgemeinen Wohngebietes werden im Ergebnis dort problemlos
eingehalten (s. Seite 27). Zudem wurde Rücksprache mit der Industrie- und
Handelskammer gehalten, ob sie Bedenken in Bezug auf dieses Vorhaben hat und
der Futtermittelhersteller über die vorgesehen Planung informiert. Neben der
Bebauungsplanänderung soll es zwischen den beiden Parteien zusätzlich eine
privatrechtliche Vereinbarung geben, die jedoch nicht Inhalt der
Bebauungsplanänderung oder weiterer Abwägung ist. Hintergrund ist der Wunsch
beider Parteien sich und Rechtsnachfolgern im Rahmen bau- und planungsrechtlich
zulässiger Vorhaben nicht gegenseitig im Wege zu stehen. Zudem werden sich auch
zukünftige Eigentümer durch Weitergabe der Verpflichtung im Klaren darüber
sein, dass mit Belästigungen durch Lärm, Geruch und Staub zu rechnen ist.
Verwaltungsseitig wird dieses Vorgehen begrüßt.
Eine gleichartige
Überplanung zwischen dem Bahnhofsgelände und der Straße Am Voßkamp würde von
Seiten der Verwaltung nicht unterstützt. Neben dem o.g. Betrieb gibt es hier
zusätzlich noch den direkt angrenzenden Bahnhof. Bei diesem sind, neben den
verkehrsbedingten Lärmimmissionen, auch Immissionen durch kulturelle und
sonstige Veranstaltungen vorhanden. Durch heranrückende Wohnbebauung könnte es
hier ansonsten zu Einschränkungen kommen.
Verwaltungsseitig
wird das Vorhaben begrüßt und vorgeschlagen, einen Bebauungsplanentwurf zu
erarbeiten und die wesentlichen Parameter, wie Übernahme der Planungskosten und
wesentliche Punkte der Gestaltung in einem städtebaulichen Vertrag
festzuhalten.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Plankonzept
Anlage II -
Immissionsschutz-Gutachten