hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
1. Die Hinweise der Amprion GmbH und der deutschen Flugsicherung werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Bedenken der Bürgerinitiative „Gegenwind Osthellermark“ werden nicht berücksichtigt.
3. Der Entwurf des Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der Entwurf des Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes „Osthellermark“ und
die Begründung mit den Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlüsse in oben genannter Sitzungen wurde in dem Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinen durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand durch Auslage des Planentwurfes vom 24. Januar 2022 bis zum 23. Februar 2022 statt. Vom Angebot einer persönlichen Erörterung durch Angabe der Kontaktdaten von Verwaltungsmitarbeitern wurde kein Gebrauch gemacht. Es ist von privater Seite eine Stellungnahme eingegangen.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange sind keine Bedenken gegen die Planung erhoben worden. Die Aufstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den verwaltungsseitigen Ausführungen wird zur Grundlage der Abwägung gemacht und dient der Begründung der Beschlussvorschläge. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Bezirksausschusses vom 26.10.2021, TOP 1 ö.S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 2.11.2021, TOP 3 ö.S. und des Rates vom 9.11.2021, TOP 6 ö.S.
Höhe der voraussichtlichen Kosten: 12.852,- €,
davon 7.711,20 € bereits 2021 entrichtet, Restbetrag 5.140,80 € in 2022 fällig
Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:
Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Öffentlicher
Teil:
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Abwägungstabelle
frühzeitige Unterrichtung
·
Entwurf
des Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“
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Entwurf
der Begründung mit Umweltbericht
Nichtöffentlicher
Teil:
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Stellungnahme
der Bürgerinitiative Gegenwind