Betreff
Aufhebung des Bebauungsplanes "Windeignungsbereich Osthellermark"
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FBPB/1806/2022
Art
Sitzungsvorlage

       Beschlussvorschlag                                     Beschlussvorschlag für den Rat

 

1.       Die Hinweise der Amprion GmbH und der deutschen Flugsicherung werden zur Kenntnis genommen.

2.       Die Bedenken der Bürgerinitiative „Gegenwind Osthellermark“ werden nicht berücksichtigt. 

3.       Der Entwurf des Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

       Der Entwurf des Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes „Osthellermark“ und

      die Begründung mit den Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.


Sachverhalt:

Entsprechend der Beschlüsse in oben genannter Sitzungen wurde in dem Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinen durchgeführt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand durch Auslage des Planentwurfes vom 24. Januar 2022 bis zum 23. Februar 2022 statt. Vom Angebot einer persönlichen Erörterung durch Angabe der Kontaktdaten von Verwaltungsmitarbeitern wurde kein Gebrauch gemacht. Es ist von privater Seite eine Stellungnahme eingegangen.

 

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange sind keine Bedenken gegen die Planung erhoben worden. Die Aufstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den verwaltungsseitigen Ausführungen wird zur Grundlage der Abwägung gemacht und dient der Begründung der Beschlussvorschläge. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

i. A.                                                       i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Stefan Holthausen                                         Marion Dirks

Stadtplanerin                                    Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 

 


Bezug:            Sitzung des Bezirksausschusses vom 26.10.2021, TOP 1 ö.S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 2.11.2021, TOP 3 ö.S. und des Rates vom 9.11.2021, TOP 6 ö.S.

 

Höhe der voraussichtlichen Kosten:                                                        12.852,- €, 

 davon 7.711,20 € bereits 2021 entrichtet, Restbetrag 5.140,80 € in 2022 fällig                            

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                              09010.54310000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:


 


Anlagen:

Nur Ratsinfosystem:

Öffentlicher Teil:

·           Abwägungstabelle frühzeitige Unterrichtung

·           Entwurf des Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“

·           Entwurf der Begründung mit Umweltbericht

 

Nichtöffentlicher Teil:

·           Stellungnahme der Bürgerinitiative Gegenwind