Betreff
Leader-Region Baumberge hier: Umsetzung der Leader-Strategie
Vorlage
FBPB/249/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  • Zur Durchführung von LEADER-Projekten werden im Haushaltsplan 2008 ein Einnahmen- und ein Ausgabenansatz in Höhe von jeweils 10.000,- Euro eingestellt. Mehrausgaben bei der Einnahme-Haushaltsstelle sollen zu Mehrausgaben bei der Ausgabe-Haushaltsstelle berechtigen.  
  • Die wfc soll mit der Wahrnehmung des Regionalmanagements der LAG-Baumberge beauftragt werden. Die anfallenden Kosten in Höhe von höchstens 60.000 EURO pro Jahr werden zunächst in den Jahren 2008 und 2009 anteilig durch die Stadt Billerbeck getragen, soweit sie nicht durch Fördermittel aus der LEADER-Förderung abgedeckt werden. Für den Anteil der Stadt wird ein Ausgabenansatz im Verwaltungshaushalt in Höhe von jeweils 6.000,- Euro für die Jahre 2008 und 2009 eingestellt.

 


Sachverhalt:

 

Fördermodalitäten

 

Mit Datum vom 26.11.2007 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) der Bewerberregion ‚Baumberge’ als einer von 10 Gebietseinheiten in NRW offiziell den LEADER-Status zugesprochen. Für die Förderperiode 2007 bis 2013 stehen den fünf Kommunen für die Durchführung von Projekten zur Förderung der Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum 1,6 Millionen EURO an Fördergeldern durch die EU zur Verfügung. Der Fördersatz liegt bei jeweils 50 Prozent. Damit ein Projekt zur Durchführung kommt, ist jeweils eine fünfzigprozentige Kofinanzierung notwendig, die innerhalb der LEADER-Region aufzubringen ist. Da bei Förderprojekten, die der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, die Zahlung der Mehrwertsteuer nicht gefördert wird, liegt der Fördersatz insoweit faktisch im Einzelfall unter 50 %.

 

Vorausgesetzt, alle Förderprojekte würden den Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, ergäbe sich über den Förderzeitraum bei Ausschöpfung des Förderrahmens in Höhe von 1,6 Millionen EURO ein Gesamtfinanzierungsaufwand in Höhe von 3,808 Millionen EURO, wovon die Kommunen im Gesamtförderzeitraum 2,208 Millionen EURO aufzubringen hätten.

 

Die Ausschüttung der Gesamtfördersumme von 1,6 Mio. Euro wird nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Münster voraussichtlich im jährlichen Turnus erfolgen. Hierzu wird die Geschäftsstelle der so genannten Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region jährlich einen Bewilligungsbescheid des Landes erhalten. Es konnte allerdings noch nicht genau gesagt werden,  wann mit dem Bescheid zu rechnen ist.  Die Fördermittel für das abgelaufene Jahr 2007 werden aller Wahrscheinlichkeit nach auf die Jahre 2008 bis 2013 verteilt. Es wird jedoch erwogen, die Förderung progressiv auszuschütten, sodass die Zuschusshöhe also im ersten oder den beiden ersten Jahren niedriger, danach entsprechend höher ausfallen würde.  Damit würde der Tatsache Vermutung getragen, dass die Projekte zunächst erst in Gang kommen müssen. Die Bezirksregierung weist zudem auf die unwahrscheinlichere Variante hin, dass die Fördermittel des Jahres 2008 mit den der Region zustehenden Geldern für das Jahr 2007 summiert werden. Dies hätte in diesem Jahr einen dementsprechend verdoppelten Kofinanzierungsbeitrag für die Städte und Gemeinden zur Folge. Eine endgültige Entscheidung in dieser Frage aber auch aller weiteren noch offenen Fragen wird nach einer klärenden Dienstbesprechung im Ministerium für Februar erwartet.

Da noch offen ist, ob und welche Projekte im Jahre 2008 durchgeführt werden, sollen im Haushalt zunächst eine Einnahme- und eine Ausgabeposition in Höhe von jeweils 10.000,- Euro vorgesehen werden, verbunden mit dem Haushaltsvermerk, dass Mehreinnahmen zu Mehrausgaben berechtigen.

Über diese Einnahme-Haushaltsstelle (oder ggf. für einzelne Projekte noch später gesondert zu schaffende Haushaltsstellen) können dann auch private Beiträge, Spenden usw. vereinnahmt und damit zu öffentlichen Mitteln umfunktioniert werden. Für städtische Projekte (z. B. generationengerechte Stadt, Neuausbau der Bahnhofstraße, Aufwertung von Wanderwegen durch Ausschilderungen, Aufstellen von Schutzhütten, Kenntlichmachung der alten Stadttor-Standorte) stehen die Eigenmittel im Haushalt an entsprechender Stelle zur Verfügung.

 

Lokale Aktionsgruppe (LAG)

 

Zuwendungsempfängerin der Fördermittel und Entscheidungsgremium über LEADER-Projekte ist die so genannte „Lokale Aktionsgruppe“ (LAG), die mindestens zur Hälfte aus Vertretern bestehen muss, die nicht die öffentliche Hand repräsentieren.

 

Im Rahmen der Vorberatungen zur LEADER-Bewerbung ist einvernehmlich in den Räten der LEADER Region Baumberge beschlossen worden, dass neben der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern auch je ein Mitglied aus jedem der fünf Räte der Städte und Gemeinden der LAG angehören sollen. Nachdem die Bewerbung erfolgreich war, muss nunmehr jeder der betreffenden Räte ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in die LAG entsenden und hierzu einen entsprechenden Beschluss fassen. Hierzu wird eine gesonderte Vorlage für die nächste Ratssitzung vorbereitet.  

 

Regionalmanagement

 

In einer Vorbesprechung kamen die Bürgermeisterin und die Bürgermeister überein, dass der ursprüngliche Gedanke, dass das Regionalmanagement von der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH (wfc) wahrgenommen werden soll, weiterverfolgt werden soll.

Die wfc kann im Rahmen des ihr nach dem Gesellschaftsvertrag gegebenen Gesellschaftszwecks die Rolle des Regionalmanagements übernehmen. Der strukturelle Aufbau einer LEADER-Region sieht als zwingenden Bestandteil der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) die Bildung eines hauptamtlich tätigen Regionalmanagements vor, das eine Geschäftsstelle für die Belange der Antragsteller und Träger einzelner Projekte und der Kommunen ist. Bereits in der Vergangenheit hat sich die Installation der Geschäftsstelle für das Regionalmanagement bei regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften bewährt. Im Rahmen eines Expertenworkshops am 5. März 2007 in Havixbeck berichtete Regionalmanager Martin Müller von der Wirtschaftsförderung Wesermarsch GmbH von seinen Erfahrungen. Als vorteilhaft wird dabei vor allem die Overheadfunktion mit der Nähe zu einer Vielzahl wichtiger regionaler Akteure sowie die Orientierung an der Schaffung zusätzlicher regionaler Wertschöpfung und Arbeitsplätze angesehen.

Die LAG muss in ihrer konstituierenden Sitzung über die Nutzung der wfc als Geschäftsstelle der LAG entscheiden und, da noch kein Bewilligungsbescheid des Landes vorliegt, einen sog. „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ bei der Bezirksregierung Münster beantragen, damit nach Erteilung der Bewilligung die Förderung des Regionalmanagements für den Gesamtzeitraum erfolgen kann.

 

Die Durchführung dieser Aufgabe verursacht bei der wfc einen jährlich um 60.000,-  EURO erhöhten Personal- und Sachaufwand (ca. 2/3-Stelle und Sachaufwand) In diesem Umfang steigt der durch die wfc erzielte Jahresfehlbetrag, der seitens der Gesellschafter durch Zahlung eines Verlustausgleiches abzudecken wäre. Aufgrund der Förderung zu 50% aus LEADER-Mitteln, wird sich der zusätzliche Jahresfehlbetrag auf 30.000 EURO vermindern.

 

Mit der Aufgabe soll bei der wfc ein neuer Mitarbeiter betraut werden. Herr Ralf Wellmer wird sich in der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. 

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die Tätigkeit des Regionalmanagements nicht allen 11 Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld zugute kommt, sondern ausschließlich den 5 Städten und Gemeinden der LEADER-Region Baumberge (Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln, Rosendahl), sollte der dadurch verursachte höhere Fehlbetrag in Höhe von 30.000 EURO auch ausschließlich durch die insoweit begünstigten Gesellschaftergemeinden der wfc ausgeglichen werden. Es ist ferner vereinbart worden, dass der Eigenanteil der Städte und Gemeinden in dem Verhältnis auf die einzelnen Städte und Gemeinden umgelegt werden, in dem die Projekte die einzelnen Städte und Gemeinden betreffen.

 

Da insbesondere Dispositionen im Bereich des Personaleinsatzes und der Personalgewinnung für einen Zeitraum nicht unter 2 Jahren getroffen werden können, muss die erhöhte Fehlbetragsabdeckung zunächst für den Zeitraum 2008 und 2009 abgesichert werden.

 

Es ist vorgesehen, in den Verwaltungshaushalt einen Ansatz in Höhe von jeweils 6.000,- Euro für die Jahre 2008 und 2009 einzustellen. 

 

i. A.

 

 

Gerd Mollenhauer                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck vom 4. September 2007,

                 TOP 2 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                       siehe Sachverhalt      

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt. siehe Sachverhalt, die Ansätze werden in die Änderungsliste zum Haushaltsplan 2008 aufgenommen

 

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: